Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven - Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie (RROP 2017)
Hinweis: Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 7. Februar 2020 die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 des Landkreises Cuxhaven - Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie -, bekannt gemacht am 26. Oktober 2017, für unwirksam erklärt.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven am 26. Oktober 2017 hatte die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven - Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie (RROP 2017) Rechtskraft erlangt.
Diese Fassung kann in Form von PDF-Dokumenten unter folgenden Links aufgerufen werden:
RROP 2017 - Beschreibende Darstellung, Begründung und Umweltbericht (20 MB)
RROP 2017 - Zeichnerische Darstellung (27 MB)
RROP 2017 - Anlage zur Zeichnerischen Darstellung
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