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Ausschreibung für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Im Landkreis Cuxhaven sind auf Grundlage der §§ 9 und 10 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes je eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin /ein bevollmächtigter Bezirksschorn­steinfeger (m/w/d) für die Kehrbezirke

Kehrbezirk Cuxhaven I - Hagen im Bremischen (zum 01.01.2026)
Kehrbezirk Cuxhaven V - Bederkesa (zum 01.01.2026)
Kehrbezirk Cuxhaven XVI - Hemmoor (zum 01.10.2025)

zu bestellen.

Die Bewerbungsfrist endet am 15.06.2025. Der Landkreis Cuxhaven sucht für diese Kehrbezirke je eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für eine Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) erfüllt.

Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).

Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) werden in den §§ 13 ff SchfHwG beschrieben. Die sich bewerbenden Personen müssen persönlich und fachlich geeignet sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG).

Die sich bewerbenden Personen müssen über die für die Erfüllung der Aufgaben von Bezirksschornsteinfegerinnen/ Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen.

Die Auswahl zwischen den sich bewerbenden Personen wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen.

Alle Einzelheiten zum Ausschreibungsverfahren und zu den Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber sind der nachfolgenden PDF-Datei zur Ausschreibung zu entnehmen.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

17.05.2025