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Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung

Rechtliche Grundlage der Abfallwirtschaft im Landkreis (ohne die Stadt Cuxhaven) ist die Abfallbewirtschaftungssatzung, die vom Kreistag beschlossen wird. Gebühren sind in der Hauptsache in der Abfallgebührensatzung des Landkreises geregelt.

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...die derzeitig gültige Abfallbewirtschaftungssatzung anschauen und zum Speichern oder Drucken herunterladen. Diese Satzung ist gültig ab dem 1. Januar 2023.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen des § 5b zum Bioabfall schon 2020 in Kraft getreten sind. Die Satzung ist mit Anhängen, in denen die zugelassenen und ausgeschlossenen Abfallarten für die Entsorgungsanlagen (Positiv- und Negativkataloge) aufgelistet sind, eingestellt. Diese Anhänge beginnen ab Seite 26.

Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Cuxhaven (Abfallbewirtschaftungssatzung)

Abfallbewirtschaftungssatzung 2023 (gültig ab 01.01.2023), Änderung vom 06.12.2023

... die derzeitig gültige Abfallgebührensatzung zusammen mit der Entgeltordnung anschauen und zum Speichern oder Drucken herunterladen. Diese Satzung ist gültig ab dem 1.Januar 2023.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Cuxhaven (Abfallgebührensatzung)

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Foto Ullrich Rauschenberg
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