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Bad Bederkesa: Errichtung von fünf Windenergieanlagen

Windpark Bederkesa-Alfstedt
Errichtung von fünf Windenergieanlagen

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Firma Windpark Infrastruktur Kührstedt-Alfstedt GmbH & Co. KG, Dorfstr. 43, 27624 Geestland, hat mit Schreiben vom 25. Mai 2016 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs „Siemens SWT-3.2-113“ mit einer Leistung von jeweils 3,2 MW nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt.

Die fünf Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 115,00 m, einen Rotordurchmesser von 113,00 m bei einer Gesamthöhe von 171,50 m. Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standorten geplant:

„WEA 1“ – Gemarkung Bederkesa, Flur 26, Flurstück 4,

„WEA 2“ – Gemarkung Bederkesa, Flur 26, Flurstück 47,

„WEA 3“ – Gemarkung Bederkesa, Flur 27, Flurstück 5,

„WEA 4“ – Gemarkung Bederkesa, Flur 27, Flurstück 33,

„WEA 13“ – Gemarkung Bederkesa, Flur 21, Flurstücke 12 und 13.

 Im Zusammenhang mit der Errichtung der Windenergieanlagen sind darüber hinaus folgende Maßnahmen geplant:

- 5 Kranstellflächen,

- Wegebau,

- Kabellegung,

- Kompensationsflächen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß §§ 3a, 3c Satz 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.3 der Anlage 1 UVPG durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Das Genehmigungsverfahren ist daher unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 in Verbindung mit § 10 BImSchG in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG bekannt gemacht.

Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 30.09.2016 bis einschließlich 31.10.2016 zur Einsicht ausgelegt.

Die Antragsunterlagen können im genannten Zeitraum beim

Landkreis Cuxhaven,
Amt Bauaufsicht und Regionalplanung,
Vincent-Lübeck-Straße 2,
27474 Cuxhaven,
Raum 322
(montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)

Stadt Geestland, Rathaus II, Am Markt 8, 27624 Geestland im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:30 Uhr)

eingesehen werden.

Einwendungsfrist

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese beginnt am 30. Oktober 2016 und endet mit Ablauf des 31. Oktober 2016, schriftlich bei den genannten Auslegungsstellen geltend zu machen. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form-und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am

21. November 2016, ab 10:00 Uhr,

im Raum 1 „Sitzungssaal“ des Landkreises Cuxhaven,

Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven erörtert.

Sollte die Erörterung am 21. November 2016 nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauf folgenden Werktagen (ohne Samstag) zur gleichen Zeit am gleichen Ort fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann.

Cuxhaven, den 22. September 2016

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen

Erster Kreisrat 

 

Zusätzliche Umweltinformation 

Die Stadt Geestland hatte im Zusammenhang mit den geplanten Windparks Teilbereich Kührstedt und Teilbereich Bederkesa eine guachterliche Erfassung der Raumnutzung des Seeadlers im Löhbusch in Auftrag gegeben. Hierzu liegt mittlerweile der Endbericht vor, den die Stadt Geestland auf Ihrer Homepage "http//www.geestland.eu/Politik&Verwaltung/Seeadler/Seeadleruntersuchung 2016-12-20 - Endbericht" eingestellt hat. Auf diese Endfassung zur Raumnutzung des Seeadlers wird nach den Bestimmungen des NUIG verwiesen.

Cuxhaven, 27.12.2016

 

Genehmigung nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz

Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Kührstedt-Alfstedt, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Der Firma Windpark Infrastruktur Kührstedt-Alfstedt GmbH & Co.KG, Dorfstraße 43, 27624 Geestland wurde am 30.12.2016 der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Kührstedt-Alfstedt, Teilbereich Bederkesa erteilt.

Die Errichtung und Betrieb der Windenergieanlagen wurde in der Gemarkung Bederkesa, Flur 26, Flurstücke 4 und 47, Gemarkung Bederkesa, Flur 27, Flurstücke 5 und 33 und Gemarkung Bederkesa, Flur 21, Flurstücke 12 und 13 zugelassen.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 13.01.2017 bis einschließlich zum 26.01.2017 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr)

Rathaus II der Stadt Geestland, Am Markt 8, 27624 Geestland, im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:30 Uhr)

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (27.02.2017 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 12/2016, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

 

Cuxhaven, den 03.01.2017

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen
Erster Kreisrat

 

Teilweise Anordnung der sofortigen Vollziehung

 Am 09.02.2017 wurde die sofortige Vollziehung der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vom 30.12.2016 - Az. 63 ImG 12/2016 für den Windpark Kührstedt-Alfstedt - mit Ausnahme der Fundament- und Hochbauarbeiten an den Windkraftanlagen und mit Ausnahme von Kranstellflächen, die der statischen Prüfung bedürfen, angeordnet.

Diese Entscheidung wird in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsblattes am 23.02.2017 und am gleichen Tage in der Nordsee-Zeitung öffentlich und vorab hier an dieser Stelle bekanntgegeben.

Cuxhaven, 09.02.2017

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen
Erster Kreisrat