Seiteninhalt

REchtsgrundlagen und Prüfungsaufgaben

Rechtsgrundlagen und Prüfungsaufgaben

Die kommunale Rechnungsprüfung ist eine dauerhafte, gesetzlich in den §§ 153 – 158 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - festgelegte Pflichtaufgabe.

Innerhalb der Verwaltung hat das Rechnungsprüfungsamt eine Sonderstellung, da es als unabhängige Prüfungsinstanz nur der Vertretung der Kommune unterstellt ist. Bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist das Rechnungsprüfungsamt unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cuxhaven ist kraft Gesetzes bzw. aufgrund von Zweckvereinbarungen mit der Stadt Cuxhaven und der Stadt Geestland für die Prüfung des Landkreises, der kreisangehörigen Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und ihrer Mitglieds-gemeinden sowie der kommunalen Einrichtungen zuständig.

Zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes gehören gem.
§ 155 Abs. 1 NKomVG die Prüfung der Eröffnungsbilanzen, die Prüfung der Jahresabschlüsse, einschließlich der Jahresabschlüsse der kleinen kommunalen Kapitalgesellschaften, die Prüfung der konsolidierten Gesamtabschlüsse der Kommunen, die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und der Belege zur Vorbereitung des Jahresabschlusses, die dauernde Überwachung der Kassen der Kommunen und ihrer Eigenbetriebe sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen und die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung, einschließlich der Vergaben von Eigenbetrieben und kommunalen Stiftungen.
Weitere Aufgaben können dem Rechnungsprüfungsamt gem. § 155 Abs. 2 NKomVG übertragen werden.

Durch seine Prüfungen stellt das Rechnungsprüfungsamt u.a. fest, ob die Verwaltung zweckmäßig und wirtschaftlich geführt wird, die Haushalts- und Wirtschaftsführung den Gesetzen und den ergangenen Weisungen entspricht, das Kassenwesen zuverlässig eingerichtet ist und zweckgebundene Mittel bestimmungsgemäß verwendet wurden.

Vor dem Hintergrund nicht ausgeglichener Haushalte ist die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns verstärkt in den Fokus gerückt. Die Verwaltungen erwarten vom Rechnungsprüfungsamt Hinweise und Hilfen bei der Gestaltung einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Aufgabenwahrnehmung. Neben der klassischen Prüfungstätigkeit tritt daher die Beratung und Begleitung der Verwaltungen bei der Lösung organisatorischer und rechtlicher Problemstellungen immer stärker in den Vordergrund.

Die Rechnungsprüfung versteht sich insoweit auch als Partner der Kommunen und unterstützt mit seinen Prüfungen – in Wechselbeziehung mit der Finanzaufsicht – die Kommunen bei der Lösung ihrer Haushaltsprobleme, indem es z. B. Einspar- und Optimierungspotentiale aufzeigt.

Zu prüfende Einrichtungen

Dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cuxhaven obliegt derzeit die Prüfung folgender Kommunen:

  • Landkreis Cuxhaven
  • Stadt Cuxhaven
  • Stadt Geestland
  • 5 Einheitsgemeinden
  • 3 Samtgemeinden
  • 22 Mitgliedsgemeinden.

Daneben ist das Rechnungsprüfungsamt zuständig für die Prüfung folgender Einrichtungen bzw. Gesellschaften:

  • 1 Verein
  • 2 gemeindliche Eigenbetriebe
  • 10 gemeindliche Gesellschaften
  • 5 gemeindliche Zweckverbände
  • 1 kaufmännisch geführter Regiebetrieb
  • 3 GmbH mit Beteiligung des Landkreises
  • 6 Stiftungen

Zu prüfende Einrichtungen hier