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Ziele des Modellkommunen-Gesetzes

Ziele des Gesetzes

    "Öffentliche Aufgaben sollen so zeitnah und sachgerecht wie möglich, ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand und ohne lange Verfahren wahrgenommen werden. Die durch überbordende Detailregelung eingeschränkte Handlungsfähigkeit der kommunalen Körperschaften soll wieder hergestellt werden, es sollen Spielräume geschaffen werden. Statt wie bisher Alles und Jedes zu regeln, geben Landesregierung und Gesetzgeber (Wirkungs-)Ziele und Rahmen mit möglichst kurzen Fristen vor. Die kommunale Ebene entscheidet selber wie und durch welche Maßnahmen sie diese Ziele erreichen wird. Ebenso entscheidet sie selber, wer die Aufgaben oder Maßnahmen wahrnimmt."
Autor: Sönke Mahlstedt