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Ausfuhrerstattung für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Europäischen Union (EU) beantragen
[Nr.99102001080000 ]

Voraussetzungen

  • Produkte und Verarbeitungsprodukte
    • müssen Marktordnungswaren sein
    • gesunde und handelsübliche Qualität haben
    • ihren Ursprung in der EU haben
  • Es muss eine Ausfuhrlizenz mit Vorausfestsetzung der Erstattung vorliegen (zuständig: BLE)
  • Nachweis, dass die Waren aus dem Unionsgebiet tatsächlich ausgeführt und - in den besonderen Fällen der nach Bestimmungsland differenzierten Ausfuhrerstattung - in das jeweilige Bestimmungsland eingeführt wurden.

Hinweis: Für einigen Waren gibt es darüber hinausgehende Sonderregelungen.