Anträge auf Befreiung von der Nutzung der Biotonne
Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Anträge) können Gebührenpflichtige für die Abfallentsorgung im Landkreis Cuxhaven eine Befreiung von der Nutzungspflicht der Bioabfalltonne beantragen. Die Anträge richten sich an private Haushalte und Gewerbetreibende, die zusammen mit der ihrem privaten Haushalt zugeordneten Restmülltonne veranlagt sind. Gewerbetreibende, die mit einer Gewerbe-Restmülltonne veranlagt sind, sind nicht betroffen. Für diese ist die Nutzung der Biotonne freiwillig.
Der formgebundene Befreiungsantrag muste bis zum 8. Juni 2020 an die zuständige Gemeinde geschickt werden. Ausnahmen von diesem Datum sind z.B. bei Zuzug oder Umzug möglich. Eine Eingangsbestätigung oder ein zustimmender Bescheid wird von der Gemeinde nicht versendet. Die Befreiung wird auf dem nächsten Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung vermerkt. Ein Befreiungsantrag kann jederzeit durch den Antragsteller zurückgenommen werden. Außerdem kann die Gemeinde oder der Landkreis Cuxhaven die Befreiung in begründeten Fällen zurücknehmen.
Ein Befreiungsantrag kann erst wieder mit Wirksamkeit zum 01.01.2022 bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden.
Bitte wählen Sie den Antrag entsprechend Ihrer Gemeinde:
Der Befreiungsantrag wird vom Landkreis nicht postalisch oder per E-Mail versendet. Er ist vollständig (inklusive Kassenzeichen / Objektnummer) ausgefüllt an die zuständige Gemeinde zu senden.
Tipp: Wenn Sie Ihr Kassenzeichen/ Objektnummer nicht kennen, schauen Sie auf den Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde.