Satzungen, Bilanzen und Konzepte
Abfallbewirtschaftungssatzung
Die Abfallbewirtschaftungssatzung regelt die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie Pflichten und Vorgaben für die Abfallwirtschaft im Landkreis Cuxhaven. Sie wurde am 07.12.2022 vom Kreistag beschlossen und gilt ab dem 01.01.2023.
Sie gilt nicht für das Gebiet der Stadt Cuxhaven!
Unter anderem finden Sie in dieser Satzung die rechtlichen Grundlagen:
- zum Anschluss- und Benutzungszwang
- zur Befreiungsmöglichkeit vom Bioabfallbehälter
- zur Definition verschiedener Abfallart
- zu den zugelassenen Behältern und dem Mindestvolumen Restabfall
- zu Ordnungswidrigkeiten
Abfallbewirtschaftungssatzung 2023 (gültig ab 01.01.2023), Änderung vom 06.12.2023
Anlagen zur Abfallbewirtschaftungssatzung:
Abfallbewirtschaftungssatzung-Satzungsanlage1-Negativkatalog
Abfallbewirtschaftungssatzung-Satzungsanlage2a-PositivkatalogMHKW
Abfallbewirtschaftungssatzung-Satzungsanlage2b-Positivkatalog-GrauerWall
Abfallbewirtschaftungssatzung-Satzungsanlage4-PositivkatalogNehlsen
Abfallbewirtschaftungssatzung-Satzungsanlage5-PositivkatalogHarrje
Abfallbewirtschaftungssatzung-Satzungsanlage6-PositivkatalogFreimuth
Abfallwirtschaftskonzept
Abfallwirtschaftskonzept 2021 - 2027
Das Abfallwirtschaftskonzept enthält die abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen sowie die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Cuxhaven.
Nach Durchführung des förmlichen Auslegungs- und Anhörungsverfahrens hat der Kreistag in seiner Sitzung am 08.10.2021 das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept 2021 - 2027 beschlossen.
Abfallbilanz
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erstellt in jedem Jahr eine Abfallbilanz für das Vorjahr. Diese jeweils letzte Bilanz wird hier als Fließbild und Tabelle veröffentlicht.
Abfallgebührensatzung
Die Abfallgebührensatzung regelt, welche Gebühren in welcher Höhe der Landkreis für die Abfallentsorgung erhebt. Sie wurde am 07.12.2022 vom Kreistag beschlossen und gilt ab dem 01.01.2023.
Sie gilt nicht für das Gebiet der Stadt Cuxhaven.