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Allg. bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauprodukte und Bauarten - Verlängerung
[Nr.99012059020000 ]

Teaser

Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) wird für Bauprodukte und Bauarten erteilt, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. Diese Produkte sind in den Technischen Baubestimmungen abschließend gelistet (vgl. MVV TB Teil C 3 und C 4).

Verfahrensablauf

  • Nach Antragseingang wird die Zuständigkeit eines / einer Mitarbeiter*in (SB) für die fachliche Prüfung festgelegt und die Unterlagen auf formale Vollständigkeit geprüft.
  • Falls die Antragsunterlagen vollständig sind, erhält der/die Antragsteller*in eine Eingangsbestätigung.
  • Bei fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen wird der/die Antragsteller*in aufgefordert, die Unterlagen nachzureichen bzw. zu überprüfen
  • Wenn der Antrag vollständig ist, wird eine Gebührenermittlung durchgeführt.
  • Dem/der Antragsteller*in wird mitgeteilt, wann mit der Bearbeitung seines/ihres abPs begonnen wird.
  • Nach Erstellung eines Entwurfes wird dem/der Antragsteller*in einmalig ein Entwurf zur Über-prüfung des abP gesendet, bei dem ggf. auch von der MPA festgestellte erforderliche Korrekturen des Zeichnungssatzes mitgeteilt werden.
  • Nach Rücklauf erfolgt die Wiederaufnahme der Bearbeitung und Fertigstellung des abP.
  • Anschließend erfolgt der Versand des erteilten abPs an den/die Antragsteller*in.
  • Nach weiteren ca. 6 bis 8 Wochen (nach Ablauf der 4-wöchigen Widerspruchsfrist) wird das abP veröffentlicht.

Womit endet das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren endet mit einem Bescheid zur Erteilung des abP oder einem Ablehnungsbescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Anträge können nach Wahl an die Materialprüfanstalt für das Bauwesen (MPA BS) in Braunschweig oder die Materialprüfanstalt für das Bauwesen und Produktionstechnik (MPA H) in Hannover mit weiteren Betriebsstätten in Clausthal-Zellerfeld und Garbsen gestellt werden.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben