Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen
[Nr.99102021039001 ]
Teaser
Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland die Umsatzsteuer erstatten lassen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer per Post oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
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Laden Sie das Formular auf der Internetseite des BZSt herunter:
- "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für diplomatische Missionen / berufskonsularische Vertretungen" oder
- "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mitglieder diplomatischer Missionen/berufskonsularischer Vertretungen"
- Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wie Originalrechnungen und Zahlungsnachweisen an das BZSt.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Erstattung per Post. Gemeinsam mit dem Bescheid erhalten Sie die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zurück.
- Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
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Loggen Sie sich im BZSt online.portal ein. Verwenden Sie für den Zugang Ihr BOP- oder ELSTER-Zertifikat.
- Wenn Sie bisher nicht registriert sind, registrieren Sie sich im BZSt online.portal.
- Füllen Sie folgendes Formular aus: "Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen".
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag ab.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Erstattung. Dieser Bescheid wird Ihnen in Ihrem Benutzerkonto im BZSt online.portal zum Datenabruf bereitgestellt.
- Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Absatz 1 Nummer 3 Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz - FVG)
- §§ 1 bis 7 Verordnung über die Erstattung von Umsatzsteuer an ausländische ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen sowie an ihre ausländischen Mitglieder (Umsatzsteuererstattungsverordnung - UStErstV)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können einen nachträglichen Änderungsantrag stellen. Den sogenannten Nachtrag können Sie beim BZSt einreichen, wenn Sie beispielsweise einen fehlerhaften oder unvollständigen Antrag eingereicht haben.
nicht angegeben