An- und Abmeldung von Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
[Nr.99005065261000 ]
Teaser
Wenn Sie ein Arzneimittel anbieten wollen oder wenn Sie es vom Markt nehmen, müssen Sie dies melden.
Verfahrensablauf
An- und Abmeldungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verlaufen online.
- Registrieren Sie sich gegebenenfalls auf der Onlineplattform PharmNet.Bund. Die Authentifizierung läuft zentral über die Registrierung und Benutzerverwaltung (RuBen).
- Wählen Sie das Anzeigeverfahren "Sunset Clause" an.
- Folgen Sie der Menüführung, um die An- oder Abmeldung für Arzneimittel zu vorzunehmen. Das Verfahren ermöglicht sowohl Einzel- als auch Sammelmeldungen.
- Sie können den Status Ihrer Meldungen anhand einer Übersichtsliste prüfen.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Zulassung 1
Adresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
Telefon +49 228 99307-4310
E-Mail e- sunset-clause@bfarm.de
Zuständige Stelle
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Zulassung 1
Adresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
Telefon +49 228 99307-4310
E-Mail sunset-clause@bfarm.de
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben