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An- und Abmeldung von Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
[Nr.99005065261000 ]

Teaser

Wenn Sie ein Arzneimittel anbieten wollen oder wenn Sie es vom Markt nehmen, müssen Sie dies melden.

Verfahrensablauf

An- und Abmeldungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verlaufen online.

  • Registrieren Sie sich gegebenenfalls auf der Onlineplattform PharmNet.Bund. Die Authentifizierung läuft zentral über die Registrierung und Benutzerverwaltung (RuBen).
  • Wählen Sie das Anzeigeverfahren "Sunset Clause" an.
  • Folgen Sie der Menüführung, um die An- oder Abmeldung für Arzneimittel zu vorzunehmen. Das Verfahren ermöglicht sowohl Einzel- als auch Sammelmeldungen.
  • Sie können den Status Ihrer Meldungen anhand einer Übersichtsliste prüfen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Zulassung 1

Adresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt

Telefon +49 228 99307-4310

E-Mail  e- sunset-clause@bfarm.de

Zuständige Stelle

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Zulassung 1

Adresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt

Telefon +49 228 99307-4310

E-Mail  sunset-clause@bfarm.de

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben