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Antrag auf Eintragung in die Architektenliste als Autodidakt
[Nr.99140001060011 ]

Teaser

Die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin, darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in der Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Die Eintragung kann aufgrund einer berufspraktischen Tätigkeit und einer ergänzenden Prüfung erfolgen.

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Eintragung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Das Verfahren ist im Wesentlichen in §  12 NArchtG geregelt

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Architektenkammer Niedersachsen

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben