Antrag auf Eintragung in die Gesellschaftsliste der Architektenkammer Niedersachsen (Partnerschaftsgesellschaft)
[Nr.99140001060003 ]
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Eintragung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »Voraussetzungen« und "erforderliche Unterlagen" genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Das Verfahren ist im Wesentlichen in § 16 NArchtG geregelt.
Der Antrag auf Eintragung in die Gesellschaftsliste bei der Architektenkammer sollte zeitgleich mit der Anmeldung zum Partnerschaftsregister gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Teaser
Das Niedersächsische Architektengesetz (NArchtG) regelt das Führen der Berufsbezeichnungen »Architekt«, »Innenarchitekt«, »Landschaftsarchitekt« und »Stadtplaner« im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft/Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Ansprechpunkt
Architektenkammer Niedersachsen
Zuständige Stelle
Architektenkammer Niedersachsen