Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU
[Nr.99050198006000 ]
Teaser
Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie bei der zuständigen Stelle die Registrierung oder Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Die zuständige Kommune, in besonderen Fällen auch das LAVES
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben