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Bestrahlungsanlagen: Zulassung
Leistungsbeschreibung
Einrichtungen zur Bestrahlung im Sinne der Lebensmittelbestrahlungsverordnung müssen zugelassen werden.
Voraussetzungen:
- Die Bestrahlungsanlage muss den Anforderungen der empfohlenen internationalen Verfahrensleitsätze der Codex-Alimentarius-Kommission entsprechen.
- Für die Anlage muss eine verantwortliche Person bestimmt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Gebühren
- Gebühr: 12,00 - 2060,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.