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Betriebsgenehmigung für Drohnenfluge mit einem Risiko beantragen ("spezielle" Kategorie)
[Nr.99080104001000, 99080104001001 ]

Teaser

Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden, bei Einreichung per E-Mail ist die Bearbeitungsdauer in der Regel kürzer. Nach Eingang wird Ihr Antrag schnellstmöglich geprüft. Im Falle von Rückfragen werden Sie kontaktiert und um Korrektur bzw. Ergänzung der eingereichten Unterlagen gebeten. Die Antwort erhalten Sie auf dem Wege, auf dem der Antrag gestellt wurde. Wenn der Antrag per Post unter Angabe einer E-Mail-Adresse übermittelt wird, erhalten Sie zusätzlich zum Schreiben per Post eine E-Mail.

Perspektivisch soll auf einen Online-Dienst umgestellt werden, dieser steht aktuell jedoch noch nicht zur Verfügung

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)

Formulare

Nicht angegeben