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Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
[Nr.99003048027000 Zahnprophylaxe]

Volltext

Zahnschäden und Zahnfehlstellungen lassen sich besonders gut im frühen Alter behandeln. Daher bieten die gesetzlichen Krankenkassen zusammen mit Zahnärztinnen und Zahnärzten zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Förderschulen an.

Bei der Vorsorgeuntersuchung wird Ihr Kind gemeinsam mit den anderen Kindern seiner Klasse oder Gruppe zahnmedizinisch untersucht und informiert. Die Ziele sind:

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhindern
  • über gesunde Ernährung aufzuklären
  • Sie als Eltern zu informieren und auf Wunsch individuell zu beraten

Die Vorsorgeuntersuchungen richten sich in der Regel an Kinder bis zum 12. Lebensjahr. In Schulen mit erhöhtem Kariesrisiko kann die Vorsorge bis zum 16. Lebensjahr stattfinden.

Die Termine werden von speziell geschulten Fachkräften, Zahnärztinnen und Zahnärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und niedergelassenen Patenzahnärztinnen und Patenzahnärzten durchgeführt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. 

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn Ihr Kind eine Kita oder Schule besucht, werden dort altersgerechte Programme zur Förderung der Zahngesundheit angeboten. Auch Sie als Eltern können dabei zu diesem Thema Informationen und Beratung erhalten.

Voraussetzungen

Ihr Kind besucht eine Gruppeneinrichtung.

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Die zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist ein Angebot für Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Eltern können sie nicht als individuelle Einzelleistung beantragen.

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

nicht angegeben