Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen neu
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Im Zuge einer umfassenden Reform ist die Eingliederungshilfe 2017 durch das "Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen" neu geregelt worden. Die meisten Bestimmungen hierzu treten allerdings erst 2018 oder 2020 in Kraft.
Wir möchten Sie daraufhinweisen, dass sich unsere Seiten daher gerade in der Überarbeitung befinden.
Menschen, die nicht nur vorübergehend wesentlich behindert oder von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, zur Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Je nach Art der Behinderung können Hilfsmittel, ambulante, teil- oder vollstationäre Leistungen in Betracht kommen. Hierbei kann es sich u.a. um folgende Leistungen handeln:
- Leistungen für Kinder im Vorschulalter, z.B. Hausfrühförderung, Leistungen in Sonderkindergärten, Sprachheilkindergärten, Kindergarten für körperbehinderte Kinder, integrative Betreuung in Kindertagesstätten
- Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen
- Tagesstätten für seelisch behinderte Menschen
- Internate für körperlich oder mehrfach behinderte Menschen zur Schulbildung
- Landesbildungszentren für blinde oder sehbehinderte, taube oder hörbehinderte sowie sprachbehinderte Menschen
- Stationäre Langzeiteinrichtungen für seelisch, geistig, körperlich oder mehrfach behinderte Menschen
- Ambulant betreutes Wohnen für seelisch, geistig, körperlich oder mehrfach behinderte Menschen
und weitere Hilfen.
Eine Leistungsgewährung setzt u.a. voraus, dass der Anbieter der Maßnahme eine Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem Träger der Sozialhilfe abgeschlossen hat. Weiterhin sind beispielsweise stationäre Leistungen für Erwachsene vom einzusetzenden Einkommen und Vermögen abhängig. Ob bei anderen Leistungen ein Kostenbeitrag zu leisten ist, ist im Einzelfall mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe zu klären. Auch wird im Einzelfall geprüft, ob andere vorrangige Sozialleistungsansprüche, Unterhaltspflichten oder andere Ansprüche gegen Dritte bestehen.
Anträge
Leistungsantrag SGB IX - Eingliederungshilfe - fachliche Hilfe
Leistungsantrag SGB XII - Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen
Ansprechpartner/innen stehen Ihnen...
...für die folgenden Bereichen gerne zur Verfügung:
Eingliederungshilfe - Team Kinder
Teamleitung
Fax: 04721 66-270182
E-Mail: grundsatz-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 141
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Ansprechpartner/innen für den Bereich Verwaltung
Cuxhaven A bis D & U bis Z, Hemmoor
Pflegekinder: Beverstedt, Hagen i.Br., Hemmoor, Wurster Nordseeküste
Fax: 04721 66-270124
E-Mail: kinder-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 150
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Cuxhaven E bis Ha & O bis R, Schiffdorf, Wurster Nordseeküste
Pflegekinder: Cuxhaven, Geestland, Schiffdorf
Fax: 04721 66-270527
E-Mail: kinder-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 149
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Cuxhaven He bis N, Geestland, Loxstedt; Hilfsmittel M - Z
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Cuxhaven S bis T, Lamstedt, Land Hadeln; Hilfsmittel A - L
Fax: 04721 66-270683
E-Mail: kinder-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 150
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Beverstedt, Hagen
E-Mail: n.stratmann(at)landkreis-cuxhaven.de
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Ansprechpartner/innen für den Bereich "Pädagogik"
Beverstedt, Hagen, Langen, Loxstedt
Fax: 04721 66-270263
E-Mail: kinder-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 140
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Geestland (Bederkesa), Hemmoor, Lamstedt
Fax: 04721 66-270374
E-Mail: kinder-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 140
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Stadt Cuxhaven, Außenbezirke Cuxhaven, Schiffdorf
Fax: 04721 66-270236
E-Mail: kinder-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 140
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Land Hadeln, Wurster Nordseeküste
Fax: 04721 66-270793
E-Mail: kinder-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
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Eingliederungshilfe - Team körperlich/ geistig behinderte Erwachsene
Teamleitung
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270264
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 148
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Ansprechpartner/innen für den Bereich Verwaltung
Buchstabe A bis Bod, Nothelfer
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270264
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 148
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Buchstabe Boe bis Fo
N.N.
Buchstabe Fp bis I
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270294
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
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Buchstabe J bis Mah
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270326
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 131a
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Buchstabe Mai bis Rec
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270669
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 131
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Buchstabe Red bis Schud
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270683
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
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Buchstabe Schue bis Tn, Hilfsmittel A bis M
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270481
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Buchstabe To bis Z
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270620
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Raum: 138
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Abrechnungsstelle A bis Z
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270946
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Raum: 138
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Ansprechpartner/innen für den Bereich Pädagogik
Buchstabe A bis D
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270854
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 139
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Buchstabe E bis Kl
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270147
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 139
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Buchstabe Km bis Q
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270662
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 139
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Buchstabe R bis Stj
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270642
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 139
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Buchstabe Sto bis Z
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270235
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 139
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Eingliederungshilfe - Team seelisch behinderte Erwachsene
Teamleitung
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270758
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 150a
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Ansprechpartner/innen für den Bereich Verwaltung
Buchstabe A bis B
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270758
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 150a
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Buchstabe C bis Ha
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270071
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 153
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Buchstabe He bis Kro
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270445
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
E-Mail: b.reyelt(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 154
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Buchstabe Krü bis O
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270240
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 151
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Buchstabe P bis Sie
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270210
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 154
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Buchstabe Sim bis Z
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270311
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 152
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Ansprechpartner/innen für den Bereich Pädagogik
Buchstabe A bis I
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270619
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 153
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Buchstabe J bis P
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270621
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 151
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Buchstabe Q bis Z
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270851
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 152
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Für allgemeine Rückfragen...
..stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Fax: 04721 66-270182
E-Mail: grundsatz-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 141
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Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.
Verfahrensablauf
Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen.
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
- Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
Leistungsbeschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternschaft
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
- Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.
Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.
Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.
Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.
Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe)
- Antrag auf Selbstauskunft
- Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
Online-Dienste
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