Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Eintragung in die Stadtplanerliste beantragen
[Nr.99140003060000 ]

Teaser

Um die Berufsbezeichnung Architekt und Architektin, Stadtplaner und Stadtplanerin, Landschaftsarchitekt und Landschaftsarchitektin sowie Innenarchitekt und Innenarchitektin führen zu dürfen, muss eine Eintragung bei der Architektenkammer erfolgt sein.

Verfahrensablauf

Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag.

Laden Sie sich den Antrag auf der Seite der Architektenkammer herunter und füllen Sie ihn aus.

Reichen Sie den Antrag sowie weitere geforderte Unterlagen schriftlich ein.

Die Architektenkammer bestätigt der antragstellenden Person binnen eines Monats den Eingang der Unterlagen und Bescheinigungen und teilt ihr gegebenenfalls mit, welche Unterlagen und Bescheinigungen fehlen.

Über den Antrag wird binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden. Der Eintragungsausschuss entscheidet über die Eintragung in die Architektenliste. Der Eintragungsausschuss besteht aus dem oder der Vorsitzenden und der erforderlichen Zahl von Beisitzenden. Der Eintragungsausschuss entscheidet in der Besetzung mit der den Vorsitz führenden Person oder deren Vertretung und vier Beisitzenden, von denen mindestens zwei Beisitzende der Fachrichtung der antragstellenden Person angehören müssen

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Niedersächsische Architektenkammer

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben