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Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen
[Nr.99050159012000 ]

Teaser

Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreter einer Leistungserbringerinstitution bei der Bezirksregierung Münster eine Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
  • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
  • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Zuständige Stelle

elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Formulare

nicht angegeben