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Gehörlosengeld
Leistungsbeschreibung
In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit entfällt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Es gibt keine gesetzliche Regelung.