Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Genehmigung für die Durchführung klinischer Prüfungen von Medizinprodukten beantragen
[Nr.99005059006000 ]

Teaser

Wenn Sie als Hersteller von Medizinprodukten klinische Prüfungen durchführen möchten, müssen Sie dafür gegebenenfalls eine Genehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Verfahrensablauf

Die Genehmigung für klinische Prüfungen von Medizinprodukten können Sie elektronisch beantragen. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie Kontakt mit dem BfArM aufnehmen und sich beraten lassen.

  • Rufen Sie das Online-Portal des Deutschen Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystems (DMIDS) des BfArM auf und melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an.
    • Wenn Sie noch keine Zugangsberechtigung (Usercode) besitzen, müssen Sie sie einmalig beantragen.
  • Navigieren Sie zum Bereich "Klinische Prüfungen" und füllen Sie dort mit der Option "Erfassung" den Antrag aus.
  • Reichen Sie Ihren Antrag über das DMIDS ein.
  • Im Rahmen des sequentiellen Antragsverfahrens wird der Antrag  zunächst an die zuständige Ethik-Kommission weitergeleitet und kann erst nach Abschluss der dortigen Bewertung an die zuständige Bundesoberbehörde übermittelt werden.
  • Bei formalen Mängeln erhalten Sie ein Mängelschreiben mit der Aufforderung, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
  • Sobald die Antragsunterlagen vollständig beim BfArM eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung des ordnungsgemäßen Antrags.
  • Für Anträge zu klinischen Prüfungen beantragt das BfArM in der Regel für Sie die Eudamed-Identifikationsnummer für die europäische Datenbank Eudamed und trägt sie in Ihren Antrag ein.
  • Das BfArM und die zuständige Ethik-Kommission prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
  • Die zuständige Ethik-Kommission teilt dem BfArM ihre Entscheidung mit. Ungeachtet dessen müssen Sie dem BfArM die Stellungnahme der Ethik-Kommission nachreichen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben