Heilmittel für Krankenversicherte Finanzierung
[Nr.99134011174000 ]
Teaser
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Heilmittel. Hierzu zählen Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie und Ernährungstherapie.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf einen langfristigen Heilmittelbedarf können Sie zum Beispiel per Post stellen. Bei vielen Krankenkassen können Sie Ihren Antrag auch persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten:
- Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung mit einer ausführlichen Begründung ausstellen.
- Aus der ärztlichen Begründung muss hervorgehen, dass Sie die Therapie für mindestens ein Jahr durchgehend benötigen.
- Machen Sie eine gut lesbare Kopie der ärztlichen Verordnung, die Sie Ihrer Krankenkasse mit der Antragsstellung vorlegen.
- Sie erhalten einen Bescheid Ihrer Krankenkasse.
- Behalten Sie die Originalverordnung und legen Sie diese direkt in Ihrer Therapiepraxis vor, damit die Behandlung starten kann.
Rechtsgrundlage(n)
- § 32 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- § 92 Absatz 6 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie)
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte)
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben