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Heilmittel für Krankenversicherte Finanzierung
[Nr.99134011174000 ]

Teaser

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Heilmittel. Hierzu zählen Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie und Ernährungstherapie.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf einen langfristigen Heilmittelbedarf können Sie zum Beispiel per Post stellen. Bei vielen Krankenkassen können Sie Ihren Antrag auch persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten:

  • Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung mit einer ausführlichen Begründung ausstellen.
  • Aus der ärztlichen Begründung muss hervorgehen, dass Sie die Therapie für mindestens ein Jahr durchgehend benötigen.
  • Machen Sie eine gut lesbare Kopie der ärztlichen Verordnung, die Sie Ihrer Krankenkasse mit der Antragsstellung vorlegen.
  • Sie erhalten einen Bescheid Ihrer Krankenkasse.
  • Behalten Sie die Originalverordnung und legen Sie diese direkt in Ihrer Therapiepraxis vor, damit die Behandlung starten kann.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben