Seiteninhalt
Nutzungsgenehmigung von Mineralwasserbrunnen: Erteilung
Leistungsbeschreibung
Natürliches Mineralwasser darf nur aus Quellen gewonnen werden, für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.