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Persönliches Budget

Persönliches Budget - Fragen und Antworten

Persönliches Budget

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage des Persönlichen Budgets bildet der § 17 des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX) in Verbindung mit der Budgetverordnung, die am 01.07.2004 in Kraft getreten ist.



Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget


Was ist ein Persönliches Budget?

Die Bezeichnung Persönliches Budget bedeutet, dass behinderungsbedingte Bedarfe an Unterstützungsleistungen – unabhängig von der Zuständigkeit verschiedener Leistungsträger – von einem der beteiligten Träger festgestellt und Ziele für Unterstützungen vereinbart werden.

Die zur Erreichung dieser Ziele vorgesehenen Leistungen werden in der Regel als Geldleistungen ausgegeben. In das Budget gehen Leistungen ein, die sich auf alltägliche, regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen. Nur anerkannte Bedarfe sind budgetfähig (Rechtsstreitigkeiten über die Bedarfe können nicht über ein Persönliches Budget gelöst werden).

Mit dem Budget kauft sich der Leistungsberechtigte seine Hilfen entsprechend der Zielvereinbarung selbst ein. Er organisiert und koordiniert die Hilfen eigenverantwortlich oder bei Bedarf mit entsprechender Unterstützung.


Sollten Sie ein Persönliches Budget beantragen?

  • Sie entscheiden gerne selbst, wann und durch wen Sie welche Unterstützung haben möchten. Sie sind nicht mehr „Patient“, sondern werden zum Auftraggeber oder Kunden.
  • Sie können sich den/die Anbieter selbst auswählen und diesen wechseln, wenn Sie nicht zufrieden sind oder als Arbeitgeber auftreten und selbst Arbeitsverträge mit Assistenten/Unterstützern/Pflegern etc. schließen.
  • Sie brauchen nur an einen Leistungsträger heranzutreten und einen Antrag stellen (Beauftragter); die Absprachen zwischen den Trägern geschehen untereinander und Sie erhalten Ihre Leistungen in einem Bescheid und einem Betrag.
  • Das Persönliche Budget gibt Ihnen die Möglichkeit, das Geld eigenverantwortlich entsprechend der Zielvereinbarung zu verwenden.


Wer kann einen Antrag stellen?

Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen, die im Landkreis Cuxhaven wohnen, oder die außerhalb des Kreisgebietes in Einrichtungen leben, aber zuvor Ihren 1. Wohnsitz im Landkreis Cuxhaven hatten, können einen Antrag stellen. Das Antragsformular finden Sie hier:


Wo können Sie den Antrag stellen?

Sie können bei jedem Leistungsträger, an dem Sie Ansprüche haben, einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen.
Leistungsträger können sein:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (nach SGB IX und SGB V)
  • Bundesagentur für Arbeit
  • ARGE Jobcenter Cuxhaven
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung, einschließlich Knappschaft, RV für Landwirte
  • Kriegsopferversorgung (Versorgungsamt Oldenburg)
  • Jugendhilfe
  • Pflegeversicherung

Der Antrag kann aber auch bei den Gemeinsamen Servicestellen gestellt werden. Sofern ein Leistungsträger nicht zuständig ist, wird er den Antrag innerhalb von 14 Tagen an einen zuständigen Träger weiterleiten, vorausgesetzt, Sie haben Unterlagen hinsichtlich Ihrer Ansprüche in Kopie dem Antrag beigefügt (Leistungsbescheide etc.).

Sofern der Landkreis Cuxhaven beteiligter Leistungsträger ist und Sie diesen mit der Koordination Ihres Budgets beauftragen möchten, stellen Sie einen formlosen Antrag an den

Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2304
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Vorhandene Unterlagen, insbesondere Leistungsbescheide, sollten Sie in Kopie mit dem Antrag übersenden. Sie können sich auch vorab bei den nachstehenden Ansprechpartner/innen informieren.

Eingliederungshilfe - Team seelisch behinderte Erwachsene
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen

Telefon: 04721 66-2280
Fax: 04721 66-270758
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 150a
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Eingliederungshilfe - Team körperlich / geistig behinderte Erwachsene
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2286
Fax: 04721 66-270264
E-Mail: erwachsene33-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 132a
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.budget-tour.de sowie im Merkblatt des Landkreises Cuxhaven