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Tierische Nebenprodukte - Übertragung der Beseitigungspflicht (Tierkörperbeseitigung)

Teaser

Die gewerbsmäßige Beseitigung tierischer Nebenprodukte dürfen Sie als

zugelassener Betrieb nur dann durchführen, wenn Ihnen die Beseitigungspflicht,

die gesetzlich bei

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben