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Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Ausnahmegenehmigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für Versuchszwecke gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) i.V.m.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes