Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
[Nr.99108049012001 ]
Umstellung auf den europäischen Kartenführerschein
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Alle Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b) werden ersetzt.
Beim Umtausch des alten Führerscheines auf den Kartenführerschein werden die Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Hierbei bleiben natürlich alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen erhalten. Eine wesentliche Änderung ist die Befristung des Führerscheines auf 15 Jahre. Gemeint ist damit lediglich die Befristung des Führerscheindokumentes, nicht der Fahrerlaubnis selbst.
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr |
Umtausch bis zum |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.01.2022 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a. Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis zum |
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Benötigte Unterlagen
- Führerschein
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- ein biometrisches Passfoto
- Gebühr: 30,40 Euro
- Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde, sofern dieser nicht vom Landkreis Cuxhaven ausgestellt wurde. Diese muss durch den Fahrerlaubnisinhaber bei der ausstellenden Behörde selbst angefordert werden und ist in der Regel kostenfrei.
*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner/in
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270588
E-Mail: m.ammermann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
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Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270626
E-Mail: d.schnautz(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
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