Zertifizierungsdiensteanbieter Beauftragung qualifizierte Zertifikate
Leistungsbeschreibung
Betreiben Sie einen akkreditierten Zertifizierungsdienst? Die zuständige Stelle stellt Ihnen die für Ihre Tätigkeit benötigten Zertifikate aus.
Die qualifizierten Zertifikate können auf Ihren Wunsch hin Angaben über Ihre Vertretungsmacht für Dritte enthalten. Auch können berufsbezogene oder sonstige Angaben aufgenommen werden.
Bei Bedarf erhalten Sie auch elektronische Bescheinigungen für eine automatische Authentifizierung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen von der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Stellt ein akkreditierter Zertifizierungsdienst den Betrieb ein beziehungsweise wird die Akkreditierung des Anbieters oder der Anbieterin wiederrufen, sperrt die zuständige Stelle die ausgestellten Zertifikate.
Rechtsgrundlage
- § 3 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG)
- § 5 Absatz 1 und Absatz 2 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG)
- § 16 Absatz 1 und Absatz 3 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG)
- § 22 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG)
- § 12 Verordnung zur elektronischen Signatur (SigV)
- Anlage 2 der Verordnung zur elektronischen Signatur (SigV)
Gebühren
- Gebühr: 500,00 Euro
pro Zertifikat