Zertifizierungsstellen Anerkennung - nach Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Leistungsbeschreibung
Die Biokraft-NachV dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Diese definiert die Anrechnung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Lauf eines Kalenderjahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen sowie die Steuerentlastungsfähigkeit von Biokraftstoffen nach dem Energiesteuergesetz.
Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfüllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus.
Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.
- Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
- Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG
- Biofuel Sustainability Ordinance (Biokraft-NachV)
- Directive 2009/28/EC on the promotion of the use of energy from renewable sources and on the amendment and subsequent repeal of Directives 2001/77/EC and 2003/30/EC
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.