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Öffentliches (förmliches) Verfahren
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Errichtung eines Boxenlaufstalles mit Melkzentrum
in zwei Bauabschnitten
in 27628 Bramstedt, Hof Gackau 1

Herr Helmut Wehmann, Hof Gackau 1, 27628 Bramstedt, hat mit Antrag vom 23. November 2011 die Genehmigung für den Neubau eines Boxenlaufstalles mit Melkzentrum in 2 Bauabschnitten gemäß §§ 4 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) in der zur Zeit gültigen Fassung beantragt.

Im 1. Bauabschnitt sollen 404 zusätzliche Milchkuhplätze und im 2. Bauabschnitt nochmals 156 zusätzliche Milchkuhplätze geschaffen werden.

Nach Fertigstellung der beantragten Baumaßnahmen sollen auf der Hostelle dann 1.000 Mastschweine, 560 Milchkühe, 105 Färsen und 50 Kälber gehalten werden.

Baugrundstück ist das Grundstück in der Gemarkung Bramstedt, Flur 6, Flurstück 88/4 (landwirtschaftliche Hofstelle „Hof Gackau“).

Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Für das Vorhaben wurde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der zurzeit gültigen Fassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dieses wird hiermit nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen wurden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 31.08. bis einschließlich 01.10.2012 zur Einsicht ausgelegt. Diese konnten im genannten Zeitraum beim

  • Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.
     
  • Ebenso war eine Einsichtnahme beim Bauamt der Samtgemeinde Hagen im sog. Forsthaus, Amtsplatz 3, 27628 Hagen, während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstages zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) möglich.

Einwendungsfrist

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben konnten schriftlich beim Landkreis Cuxhaven erhoben werden. Sie mussten dort bis einschließlich 15.10.2012 eingegangen sein. Die Einwendungsfrist ist folglich abgelaufen. Damit sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Innerhalb der Einwendungsfrist wurden keine Einwendungen erhoben.

Der für Dienstag, den 23.10.2012, um 16.30 Uhr im Kreishaus Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 2-3, festgesetzte Termin findet daher nicht statt (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV).

Cuxhaven, den 18.10.2012

Landkreis Cuxhaven
Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat

Genehmigung

Der Helmut und Axel Wehmann GbR, Hof Gackau 1, 27628 Bramstedt, wurde am 09.04.2014 die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Neubau eines Boxenlaufstalles mit Melkzentrum in 2 Bauabschnitten erteilt. Im 1. Bauabschnitt sollen 404 zusätzliche Milchkuhplätze und im 2. Bauabschnitt nochmals 156 zusätzliche Milchkuhplätze geschaffen werden. Nach Fertigstellung der beantragten Baumaßnahmen sollen auf der Hofstelle dann 1.000 Mastschweine, 560 Milchkühe, 105 Färsen und 50 Kälber gehalten werden. Baugrundstück ist das Grundstück in der Gemarkung Bramstedt, Flur 6, Flurstück 88/4 (landwirtschaftliche Hofstelle „Hof Gackau“).

                                                   
Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Auflagen und Hinweise).

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.       

 

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 20.06.2014 bis zum 03.07.2014 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Ebenso ist eine Einsichtnahme beim Bauamt der Gemeinde Hagen im sog. Forsthaus, Amtsplatz 3, 27628 Hagen, während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstags zusätzlich von 14:00 – 19:00 Uhr) möglich.

                

 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (04.07. – 04.08.2014) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 1/2012, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Cuxhaven, den 19.06.2014

Landkreis Cuxhaven
Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat

Autor: Marcus Itjen