Beistandschaften
Elterninformationen
Möchten Sie mehr wissen? Dann lesen Sie bitte die folgenden Familienbeispiele: Rufen Sie an – vereinbaren Sie bitte einen Termin im Jugendamt. Weitere Beratungsangebote des Jugendamtes sind die Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern
regeln/beurkunden
Jenny und Mike sind Eltern. Sie wollen zusammen mit Michelle eine Familie sein, zusammen leben, aber nicht heiraten.
Was ist zu tun?
Eine Vaterschaftsanerkennung ist vorgeschrieben. Verantwortungsbewusste Eltern sollten das gleich und einvernehmlich regeln. Denn wer weiß was kommt?
Eventuell möchten Jenny und Mike auch das gemeinsame Sorgerecht für Michelle.
Vaterschaftsanerkennungen können bei jedem Jugendamt oder Standesamt der eigenen Wahl beurkundet werden.
Sorgeerklärungen können nur beim Jugendamt abgegeben werden.
Der Unterhalt für Michelle wurde bisher nicht geregelt, weil Jenny und Mike meinten, dass brauchen wir nicht.
Jenny und Mike haben sich getrennt. Beide reden nicht mehr miteinander. Mike ist alles egal, er zahlt für Michelle keinen Unterhalt, er ist über alle Berge.
Michelle und Jenny finden keine Unterstützung bei Michelle´s Großeltern. Die Not ist groß.
Was ist zu tun?
Jenny bittet das Jugendamt um Unterstützung bei ihren Unterhaltsforderungen für Michelle. Das Jugendamt setzt sich mit Mike in Verbindung. Wenn Mike auch mit dem Amt Jugendhilfe keine Regelungen zum Unterhalt treffen möchte, wird eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt.
Kontakte haben die beiden nicht mehr. Manni hat nichts von der Schwangerschaft mitbekommen. Leas Baby Sonja kommt gesund zur Welt.
Was ist zu tun?
Lea erfährt beim Jugendamt:
Eine nicht verheiratete Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Das Kind hat einen Anspruch auf einen Vater. Das setzt in diesem Fall die freiwillige Anerkennung oder die gerichtliche Feststellung voraus.
Das Jugendamt setzt Manni davon in Kenntnis und wird versuchen, eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung oder wenn nötig eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung herbei zu führen.
Auch wenn Manni nichts von seiner Familie wissen will: Zum Unterhalt ist und wird er verpflichtet.
Sven zieht verärgert aus, weil Maike einen neuen Freund (Sebastian) hat. Die beiden ziehen mit dem kleinen Paul zusammen. Paul möchte aber nicht auf seinen Vater verzichten.
Was ist zu tun?
Sven fragt beim Jugendamt, was kann ich tun? Ich möchte weiterhin den Kontakt zu Paul und Paul vermisst mich so.
Dort erfährt er, dass nach dem Familienrecht die Eltern die Pflicht und das Recht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen. Und, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die Umsetzung erfahren und vereinbaren die Eltern in weiteren Beratungen. Paul ist zufrieden, dass er weiterhin von beiden Eltern umsorgt wird.
Paul´s Eltern haben beispielhaft und sehr verantwortungsbewusst gehandelt.
Wir helfen Ihnen bei diesen wichtigen Formalitäten.
Ansprechpartner des Jugendamtes finden sie hier ...
des Landkreises Cuxhaven und die Jugendhilfestationen.