Artenschutz
Artenschutz ist der Sammelbegriff für Maßnahmen zum Schutz aller frei lebenden Tier- und wild wachsenden Pflanzenarten. Grundsätzlich unterliegen alle einheimischen, wild lebenden Arten einem allgemeinen Schutz.
Auch besonders geschützte Tierarten, deren Bestand stark abgenommen hat, werden teilweise in Gehegen gehalten. Viele Tiere wild lebender Arten, die heute in menschlicher Obhut gehalten werden, stammen immer noch aus Wildfängen. Ihre Entnahme aus der Natur für den weltweiten Handel stellt neben der Lebensraumzerstörung eine ganz erhebliche Gefährdung für das Überleben der Arten dar.
Das Bundesnaturschutzgesetz hat daher solche Arten unter besonderen bzw. strengen Schutz gestellt. Um diese Arten vor ihrer drohenden Ausrottung zu bewahren, unterliegen sowohl der Handel mit ihnen als auch ihr bloßer Besitz bestimmten Einschränkungen und Pflichten. Diese gilt es neben den tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Einem besonderen internationalen Schutzstatus unterliegen z.B. Papageien und alle europäischen Singvögel, viele Reptilien und Amphibien.
Tiere und Pflanzen besonders geschützter Arten dürfen der heimischen Natur nicht entnommen werden. Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erworben, gehalten und abgegeben werden. Tot aufgefundene Tiere oder Pflanzen können an eine der nachfolgenden Stellen abgegeben werden:
Nationalparkhaus Land Wursten
BUND Unterweser e.V.
Am Kutterhafen 1
27632 Dorum-Neufeld
Natureum Niederelbe
Naturkundemuseum und ökologische Station
Neuenhof 8
21730 Balje
Verletzte oder kranke Tiere der besonders geschützten Arten dürfen in der Bundesrepublik Deutschland vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften nur mit dem Ziel aufgenommen werden, sie gesund zu pflegen oder an eine nach § 43 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannte Betreuungsstation abzugeben. Nach der Genesung der Tiere sind diese unverzüglich in die Freiheit zu entlassen oder an eine anerkannte Betreuungsstation abzugeben, wenn die Tiere sich in der freien Natur nicht mehr selbstständig erhalten können.
Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der nach Landesrecht zuständigen Behörde (in Niedersachsen: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Adresse siehe unten) zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.
Betreiber
Günther Synatzschke
Buhrfeindstr. 53
27356 Rotenburg
Tel.: 04261-1513
Wolfgang Herkt
Wilhelmstr. 37-39,
49078 Osnabrück
Tel.: 0541-9444-50
Mobil.: 0171-7 777 320
Fax: 0541-445887
Zoologischer Garten Osnabrück
Am Waldzoo 2
49082 Osnabrück
Tel.: 0541-951050
Friedr.-K. Schöttelndreier
Im Winkel 14
37434 Rüdershausen
Tel.: 05529-1552
Staatliches Forstamt Saupark
31832 Springe
Tel.: 05041-5828
Mobil.: 0160-5 835 120
Fax: 05041-5449
Zoo Hannover GmbH
Adenauerallee 3,
30175 Hannover
Tel.: 0511-28074-0
Fax.: 0511-28074-159
Stadt Hildesheim
Wildgatter am Steinberg
31139 Hildesheim
Tel.: 05121-264963
05121-301287
NABU-Artenschutzzentrum Leiferde
Hauptstr. 20
38542 Leiferde
Tel.: 05373-6677
Fax.: 05373-1260
Wildtier - u. Artenschutzstation
Sachsenhagen
Hohe Warte
31553 Sachsennhagen
Tel.: 05725-7087-30
Fax.: 05725-7087-40
Ursula Wilmering
Stegenweg 1
49377 Vechta
Tel.: 04441-9310-0
Fax.: 04441-9310-20
Storchenstation Verden
Petra und Klaus Müller
Am Sachsenhain 29
27283 Verden
Tel.: 04231-73118
Mobil.: 0170-2 859 771
Gabi Sindram
Kastanienweg 18
37186 Moringen
Tel.: 0160-96 472 339
Storchenpflegestation Wesermarsch
Udo Hilfers
Storchenweg 6
27804 Berne-Glüsing
Tel.: 04406-1888
Vogelpark Walsrode
Am Rieselbach
29664 Walsrode
Tel.: 0516-6044-0
Tierpark Nordhorn GmbH
Heseper Weg 140,
48531 Nordhorn
Tel.: 05921-712000
Seehundaufzucht- und Forschungsstation
Dörper Weg 22,
26506 Norden
Tel.: 04931-8919
Mobil.: 0173-7 804 486
Fax.: 04931-82224
Förderverein Wildvogelstation Rastede e.V.
Parkstr. 154
26180 Rastede
Tel.: 04402-987850
Mobil.: 0171-3 649 091
Wildpark Lüneburger Heide
21271 Hanstedt-Nindorf
Tel.: 04184-89390 bis 17.00
04184-247 nach 17.00
Fax.: 04184-8240
Angelika Berries
Klennow
Dolgower Str. 5
29462 Wustrow
Tel.: 05841-979593
Wildtierhilfe Lüneburger Heide e.V.
Mittelstendorf 1
29614 Soltau
Tel.: 0170-8 067 830
Betreut werden können
Eulen
alle Vögel
alle Vögel, außer Weiß- und
Schwarzstorch, Kranich
alle Vögel, außer Weiß- und
Schwarzstorch, Kranich
Greifvögel u. Eulen, heimische
besonders geschützte Säugetiere
alle Vögel, außer Weiß- und
Schwarzstorch, Kranich
Greifvögel u. Eulen
Großtrappe, alle Vögel,
Reptilien, Amphibien,
Säugetiere
alle Vögel, Säugetiere, Amphibien,
Reptilien
alle Vögel, außer Weiß- und
Schwarzstorch, Kranich
Weißstorch
Greifvögel, Eulen, Fledermäuse
Weißstorch
Schwarzstorch
und Kranich
alle Vögel, außer Weiß- und
Schwarzstorch, Kranich
Säugetiere, Amphibien,
Reptilien
Meeressäuger und
alle Vögel, außer Weiß- und
Schwarzstorch, Kranich
Reptilien, Amphibien, alle Vögel, außer Weiß- und Schwarzstorch, Kranich
Eulen und Greifvögel
Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Vögel (außer Greifvögel, Eulen, Störche, Kraniche)
Säugetiere (europ. Arten bis Rehgröße), Vögel (außer Störche und Kraniche), Reptilien und Papageien
Alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten, auch erkennbare Teile und Erzeugnisse davon, unterliegen bestimmten, zum Teil sehr strengen Besitz-, Vermarktungs- und Verkehrsverboten.
Daher ist zu beachten, dass schon für den Besitz eines geschützten Tieres eine Herkunftsbescheinigung erforderlich ist. Dies wäre bei einheimischen Exemplaren eine Bescheinigung des Züchters mit den erforderlichen Angaben bzw. bei importierten Tieren eine Einfuhrgenehmigung. Als eine andere Art des Herkunftsnachweises kann auch eine nicht fälschbare Kennzeichnung des Tieres im Sinne des § 7 der Bundesartenschutzverordnung (z.B. geschlossene Beringung bei Vögeln) akzeptiert werden.
Seit dem 01.01.2001 müssen alle gehaltenen Tiere, die in der Anlage 6 Spalte 1 Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind, nach einem vorgeschriebenen Verfahren gekennzeichnet werden. Dies betrifft beispielsweise alle europäischen Greifvögel, Eulen und Singvögel sowie eine Reihe von Papageien, Säugetieren, Schildkröten und Riesenschlangen. Zur Ausgabe von Kennzeichen sind derzeit der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA) und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) vom Bundesumweltministerium anerkannt.
Die Kennzeichnungspflicht besteht sowohl für Züchter und Importeure als auch für Privathalter. Sie gilt sowohl für nachgezogene Jungtiere als auch für Alttiere. Ein Verstoß hiergegen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Werden Wirbeltiere der besonders geschützten Arten gehalten, müssen diese der zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung mitgeteilt werden - in Niedersachsen dem
Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Postfach 10 10 62
31110 Hildesheim
Tel.: 0 51 21/509-239
e-mail: poststelle@nlwkn.niedersachsen.de
Internet: www.nlwkn.de
Ansprechpartner beim Landkreis Cuxhaven ist
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2343
Fax: 04721 66-270301
E-Mail: n.schaefer(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 213
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