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Hausschlachtung anmelden
[Nr.99110035058000 ]

Zuständigkeiten der amtlichen Tierärzte/-innen

bei Hausschlachtungen und Wildschwein-Trichinenprobeentnahmen (mit Ausnahme der direkt durch beauftragte Jäger entnommenen Trichinenproben)

Gemeinde Beverstedt

OrtschaftenZuständigVertretung
alle Ortschaften

Christian Vogel

Tierarzt
Praxis für Tiergesundheit
Beverstedt und Gnarrenburg
Hindenburgstr. 97
27442 Gnarrenburg

Tel. 04763/9379370


Telefon 04721-66 2321
oder 04721-66 2132

Stadt Cuxhaven

StadtteilZuständigVertretung
mit allen Stadtteilen
Anja Holz

Tierärztin
Telefon 0152/04046507

Telefon 04721-66 2321
oder 04721-66 2132

Stadt Geestland

OrtschaftenZuständigVertretung
alle Ortschaften
Jörg Wilke

Tierarzt
Telefon 0151/59 42 19 16


Dr. Sonja Herrmann

Tierärztin
Norderende 1
21775 Odisheim

Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079


Gemeinde Hagen im Bremischen

OrtschaftenZuständigVertretung
Bramstedtermoor
Dorfhagen
Driftsethe
Hagen
Heine
Hoope
Kassebruch
Lehnstedt
Offenwarden
Rechtebe
Rechtenfleth
Sandstedt
Uthlede
Wersabe
Wulsbüttel
Wurthfleth

Dr. Gerrit Neugebauer

Tierarzt
Am Dobben 13
27628 Uthlede

Telefon 04296/222


Telefon 04721-66 2321
oder 04721-66 2132
Bramstedt
Bramstedt-Lohe
Harrendorf
Wittstedt

Dr. Gerrit Neugebauer

Tierarzt
Am Dobben 13
27628 Uthlede

Telefon 04296/222


Christian Vogel

Tierarzt
Praxis für Tiergesundheit
Beverstedt und Gnarrenburg
Hindenburgstr. 97
27442 Gnarrenburg

Tel. 04763/9379370


Samtgemeinde Hemmoor

OrtschaftenZuständigVertretung
alle Ortschaften  

Dr. Sonja Herrmann

Tierärztin
Norderende 1
21775 Odisheim

Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079

Veterinäramt
Telefon 04721-66 2132

Samtgemeinde Börde Lamstedt

OrtschaftenZuständigVertretung
Armstorf
Hollseth
Lamstedt
Mittelstenahe
Stinstedt

Dr. Sonja Herrmann

Tierärztin
Norderende 1
21775 Odisheim

Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079


Veterinäramt
Telefon 04721-66 2132

Samtgemeinde Land Hadeln

OrtschaftenZuständigVertretung

Belum-Kehdingbruch
Bülkau-Dorf
Bülkau-Norderende
Ihlienworth
Nordleda
Odisheim
Osterbruch
Otterndorf
Steinau
Wanna
Belum
Bülkau-Aue
Bülkau-Süderende
Bülkau-Westerende
Cadenberge
Geversdorf
Neuhaus
Oberndorf
Wings

Dr. Sonja Herrmann

Tierärztin
Norderende 1
21775 Odisheim

Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079


 

Veterinäramt
Telefon 04721-66 2132

Gemeinde Loxstedt

OrtschaftenZuständigVertretung

Bexhövede
Donnern
Düring
Loxstedt
Nesse
Stinstedt

Veterinäramt
Telefon: 04721- 66 2132

Christian Vogel

Tierarzt
Praxis für Tiergesundheit
Beverstedt und Gnarrenburg
Hindenburgstr. 97
27442 Gnarrenburg

Tel. 04763/9379370


Büttel
Dedesdorf
Eidewarden
Fleeste
Hahnenknoop
Hetthorn
Holte
Lanhausen
Maihausen
Neuenlande
Overwarfe
Schwegen
Stotel
Ueterlande
Wiemsdorf
 

Veterinäramt
Telefon 04721- 66 2132

Dr. Gerrit Neugebauer

Tierarzt
Am Dobben 13
27628 Uthlede

Telefon 04296/222


Gemeinde Schiffdorf

OrtschaftZuständigVertretung
Altluneberg
Geestenseth
Wehdel
Sellstedt
 

Dr. Sonja Herrmann

Tierärztin
Norderende 1
21775 Odisheim

Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079

Christian Vogel

Tierarzt
Praxis für Tiergesundheit
Beverstedt und Gnarrenburg
Hindenburgstr. 97
27442 Gnarrenburg

Tel. 04763/9379370


Bramel
Laven
Schiffdorf
Spaden
Wehden
 
Jörg Wilke

Tierarzt
Telefon 0151/59 42 19 16

Dr. Sonja Herrmann

Tierärztin
Norderende 1
21775 Odisheim

Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079


Gemeinde Wurster Nordseeküste

OrtschaftenZuständigVertretung
Cappel
Cappel-Neufeld
Midlum
Nordholz
Spieka
Spieka-Neufeld
Wanhöden

Dr. Alexandra Schranner

Tierärztin
Telefon 0176/39994656


Telefon 04721-66 2321
oder 04721-66 2132
Dorum-Neufeld
Misselwarden
Mulsum
Padingbüttel
Wremen

Dr. Alexandra Schranner

Tierärztin
Telefon 0176/39994656


 
Jörg Wilke

Tierarzt
Telefon 0151/59 42 19 16

Volltext

Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden dürfen.

Dies bedeutet auch, dass dieses Fleisch weder an Bekannte noch an Verwandte, die nicht im eigenen Haushalt leben, abgegeben werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob die Abgabe unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt.

Sofern eine Abgabe an Dritte geplant ist, so muss die Schlachtung in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb durchgeführt werden.

Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit.

Der amtlichen (Schlachttier- und) Fleischuntersuchung (ggf. inkl. Trichinenuntersuchung) bei Hausschlachtungen unterliegen

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Farmwild
  • Ziegen und andere Paarhufer,
  • Pferde und andere Einhufer,

sofern Ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist. 

Verfahrensablauf

  1. Sie melden die Schlachtung der vorgesehenen Tiere/des vorgesehenen Tieres mit geplantem Schlachtdatum und Uhrzeit sowie Ort der Hausschlachtung zur Untersuchung an. Insofern das Tier/die Tiere keine Anzeichen von gestörtem Allgemeinbefinden zeigt/zeigen, kann geschlachtet werden. Achten Sie bitte darauf, dass das Tier gesund, fit und vital ist. Liegen Anzeichen für ein gestörtes Allgemeinbefinden vor, muss der amtliche Tierarzt vor der Schlachtung eine amtliche Schlachttieruntersuchung durchführen und das Tier zur Schlachtung freigeben.
  2. Im Anschluss dürfen Sie bei vorhandener Kenntnis und Fähigkeiten (Sachkunde Betäuben und Töten im Rahmen der Schlachtung) die Hausschlachtung durchführen oder durch einen Dienstleister (mit Sachkundenachweis gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung) durchführen lassen. Vergewissern Sie sich in diesem Falle bitte, dass ein gültiger Sachkundenachweis für die entsprechende Tierart vorhanden ist
  3. Nach der Schlachtung des Tieres schaut sich der amtliche Tierarzt das gewonnene Fleisch und dessen Organe an.
  4. Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird das Fleisch zur Weiterverarbeitung frei gegeben.
  5. Bei Schweinen und Pferden erfolgt im Anschluss auch noch die Trichinenuntersuchen (Fadenwürmer). Erst wenn das Ergebnis dieser Untersuchung vorliegt, kann Fleisch dieser Tierarten zur Weiterverarbeitung freigegeben werden.
  6. Nebenprodukte der Schlachtung (Schlachtabfälle), insbesondere bei Rindern, Schafen und Ziegen das spezifische Risikomaterial, sind ordnungsgemäß über die entsprechenden zugelassenen Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. 

Voraussetzungen

  • Tierhaltereigenschaften sind erfüllt.
  • Die Verwendung aus dem aus der Hausschlachtung gewonnen Fleisch ist nur für den eigenen Haushalt des Tierbesitzers erlaubt.
  • Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde Betäuben und Töten im Rahmen der Schlachtung) verfügen, um die Tiere vor jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden zu verschonen. Sie dürfen nur nach einer Betäubung, die Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit bis zum Tod garantiert, getötet werden (§ 12 TierSchlV). Wenn der Auftraggeber einen Dienstleister beansprucht, muss er sich über das Vorhandensein des Sachkundenachweises gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung für die entsprechende Tierart vergewissern.
  • Es müssen gesetzesmäßige Betäubungsverfahren angewendet werden, alle Vorgaben zur Entblutung sowie Verbote in Zusammenhang mit der Schlachtung müssen eingehalten werden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung zur Hausschlachtung muss schriftlich erfolgen und sollte nachfolgende Angaben enthalten:

  • Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?
  • Wo soll die Hausschlachtung und anschließende Fleischuntersuchung stattfinden? Vollständiger Name und Adresse, Kontaktdaten inkl. Telefon
  • Welches Tier wird geschlachtet (Tierart, ggf. Ohrmarke)?
  • Wie viele Tiere werden geschlachtet?
  • Wer schlachtet die Tiere?

Kosten

Die Gebühr ergibt sich aus Nr. VI.3.3.2 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

Frist

Fristen, die ggf. einzuhalten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz