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Elterngeld beantragen
[Nr.99041006017000 ]

Elterngeld

Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG

Über den anliegenden Link können Sie online direkt ElterngeldDigital beantragen: 
Elterngeld beantragen | Landkreis Cuxhaven - Serviceportal

Allgemeines

Das Elterngeldgesetz ist seit dem 01.01.2007 in Kraft und hat das bisherige Erziehungsgeld abgelöst. Das Elterngeld soll es für Mütter und Väter einfacher machen, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten.

Elterngeld erhält nur, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und höchstens 32 Wochenstunden arbeitet.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus in Form von ElterngeldPlus

Eltern können zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen. Diese Varianten können Sie auch miteinander kombinieren.

Basiselterngeld kann in der Zeit ab Geburt grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Statt für einen Monat Basiselterngeld kann jeweils für zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden. Der maximale Bezugszeitraum für beide Elternteile zusammen umfasst hierbei grundsätzlich 28 Monate.

Das Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung gewährt.

In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlichen monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Diese Beträge erhöhen sich ggf. um den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag.

Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag künftig vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.

Der Elterngeldanspruch entfällt für Elternpaare und Alleinerziehende, welche im Kalenderjahr vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen in den folgenden Höhen hatten:

  • Geburten zwischen dem 31.08.2021 und 01.04.2024: Alleinerziehende mit 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und Paare mit 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
  • Geburten ab dem 01.04.2024: Alleinerziehende und Paare mit 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
  • Geburten ab dem 01.04.2025: Alleinerziehende und Paare mit 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen

Anträge, Gesetzestext und Informationen

Ausführliche Informationen zum Elterngeld- und Elternzeitgesetz erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de. Hier finden Sie auch den Elterngeldrechner, um die voraussichtliche Höhe des Elterngeldanspruchs berechnen lassen.


Achtung: Der Elterngeldrechner kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte liefern. Die endgültige Entscheidung über das zustehende Elterngeld bleibt einzig der zuständigen Elterngeldstelle vorbehalten, bei der nach der Geburt des Kindes auch der Antrag auf Elterngeld zu stellen ist!

Antragstellung

Das Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle des Landkreises Cuxhaven - Bereich Soziales - , 27470 Cuxhaven, zu beantragen, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Cuxhaven haben. Es kann maximal drei Monate rückwirkend ab Antragstellung gewährt werden. Im Internet sind die Antragsvordrucke auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) als Download hier verfügbar.
 
Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen Ihnen beim Landkreis Cuxhaven folgende Ansprechpartner-/innen zur Verfügung:

Buchstaben A - F

Buchstabe G - H

Buchstabe I - Q

Buchstabe R - Z


Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.  
  • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Volltext

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
  • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.



  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

Teaser

Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

Zuständige Stelle

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

Dokumente