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Was erledige ich wo?

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Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
[Nr.99108013005000 ]

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

Formulare

Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Hemmoor

Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Hemmoor

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:

Rathausplatz 5
21745 Hemmoor
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Telefon: 04771 602-0
Fax: 04771 602-144
E-Mail: samtgemeinde(at)hemmoor.de
http://www.hemmoor.de
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Schiffdorf

Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Schiffdorf

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:

Brameler Straße 13
27619 Schiffdorf
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Telefon: 04706 181-0
Fax: 04706 181-239
E-Mail: gemeinde(at)schiffdorf.de
http://www.schiffdorf.de/
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Loxstedt

Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Loxstedt

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:

Am Wedenberg 20
27612 Loxstedt
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Telefon: 04744 480
Fax: 04744 48-55
E-Mail: gemeinde(at)loxstedt.de
http://www.loxstedt.de/
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Abweichende Zuständigkeit Stadt Geestland

Abweichende Zuständigkeit Stadt Geestland

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Stadtverwaltung:

Rathaus I (Langen)
Sieverner Straße 10
27607 Geestland
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Telefon: 04743 937-1111
Fax: 04743 937-1149
https://www.geestland.eu/
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Wurster Nordseeküste

Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Wurster Nordseeküste

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:

Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Börde Lamstedt

Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Börde Lamstedt

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:

Schützenstraße 20
21769 Lamstedt
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Telefon: 04773 899-0
Fax: 04773 899-199
E-Mail: rathaus(at)boerde-lamstedt.de
http://www.lamstedt.de/
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Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Beverstedt

Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Beverstedt

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:

Schulstraße 2
27616 Beverstedt
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Telefon: 04747 181-0
Fax: 04747 181-50
E-Mail: info(at)gemeinde-beverstedt.de
http://www.beverstedt.de/
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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.