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Wohngeld erstmalig beantragen
[Nr.99107023017000 ]

Wohngeld

Das Wohngeld ist eine sozialstaatliche Leistung, die als familienorientierter Zuschuss für Mieter und Eigentümer von Wohnraum erbracht wird. Das Wohngeld soll dazu beitragen, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Wohngeld kann für Mieterinnen bzw. Mieter für deren Wohnraum in Form eines Mietzuschusses oder für Eigentümerinnen bzw. Eigentümer für deren Eigentumswohnung oder Eigenheim in Form eines Lastenzuschusses gewährt werden.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • Höhe des Gesamteinkommens,
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Hier gelangen Sie zum Wohngeldrechner.

Mietzuschuss können z.B. beantragen:

Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum; Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes; (Mit-)Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen.

Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können z.B. beantragen:

Eigentümer eines Eigenheimes, einer Kleinsiedlung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder einer Eigentumswohnung sowie Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum).

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben:

  • Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII,
  • Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII,
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV),
  • allein stehende Wehrpflichtige und Zivildienstleistende,
  • Empfänger von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Leistungen nach dem BAföG oder der Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III dem Grunde nach zustehen würden.

Antragstellung und Kontakt:

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie beim Landkreis Cuxhaven (siehe Ansprechpartner/innen) oder bei Ihrer Heimatgemeinde.

Welche Unterlagen für die Wohngeldberechnung erforderlich sind, erfahren Sie aus dem Antragsvordruck oder in einem persönlichen Beratungsgespräch bei den nachstehend aufgeführten Ansprechpartnerinnen.

Nachfolgend stehen Ihnen diverse Formulare, die uns vom Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) u. a. als PDF (=PDF) oder als beschreibbare PDF (=interaktives PDF) zur Verfügung gestellt wurden.

Voraussetzungen

  • Sie sind Mieterin oder Mieter
    • Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
    • Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss

Verfahrensablauf

In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

Leistungsbeschreibung

Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweis zur Miete oder Belastung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Was sollte ich noch wissen?

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Formulare

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Online-Dienste

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Dokumente