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Steuerbefreiungen / Steuervergünstigungen

Im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind für verschiedene Sachverhalte Steuervergünstigungen vorgesehen. Es gibt Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen. Liegt eine Steuerbefreiung vor, muss keine Steuer entrichtet werden. Besteht eine Steuerermäßigung, so reduziert sich der zu zahlende Steuerbetrag um 50 Prozent.

Immer aktuelle Informationen erhalten Sie unter

Zoll online - Steuervergünstigungen

Zoll online - Steuerbefreiung Land- und Fortswirtschaft

Bei der Zulassung muss der Grund der Steuerbefreiung angegeben werden. Sie werden nach der Zulassung automatisch vom Zoll angeschrieben. Anträge werden daher zukünftig nicht mehr angenommen.