Benötigte Unterlagen für Ihr Anliegen
Welche Unterlagen Sie für die einzelnen Vorgänge in der Zulassungsstelle benötigen, entnehmen Sie bitte den unten stehenden Links.
Wichtige Hinweise
- Es können keine Zulassungen mehr vorgenommen werden, wenn Kfz-Steuerrückstände beim Zoll (ehemals Finanzamt) bestehen.
- Seit dem 01.03.2007 können Zulassungen nur noch auf den Hauptwohnsitz vorgenommen werden.
- außer Betrieb setzen (Abmelden) eines Fahrzeuges
Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Folgende Unterlagen benötigen Sie
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- noch gesiegelte Kennzeichen
Alternativ zum Termin in einer Zulassungsstelle können Sie Ihr Fahrzeug auch online abmelden.
- Eine Identifizierung der Halterin oder des Halters ist nicht erforderlich.
- Die Gebühr beträgt 2,70 €.
- Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht vor dem 01.01.2015 erfolgt sein.
Hier geht es zum
zurück- Ausfuhrkennzeichen
Um ein Fahrzeug ins Ausland zu überführen benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Seit dem 01.10.2010 sind die Zulassungsstellen auch bei Ausfuhrkennzeichen verpflichtet bei der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mitzuwirken. Das Fahrzeug ist für den Zeitraum der Ausfuhr steuerpflichtig!
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU); Die HU muss so lange gültig sein, wie die Versicherung den Versicherungsschutz gewährleistet
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
Vorführung des Fahrzeuges:
Nicht verpflichtet zur Vorführung:
- Fahrzeuge mit deutschen Zulassungsbescheinigungen
Verpflichtet zur Vorführung:
- wenn der Geltungszeitraum verlängert werden soll oder erneut für das gleiche Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird,
- wenn für das Fahrzeug ausländische Fahrzeugpapiere vorgelegt werden,
- wenn sich aus den Fahrzeugpapieren Hinweise dafür ergeben, dass eine Befassung in einem anderen Staat erfolgt ist.
- Im Einzelfall kann die Vorführung des Fahrzeuges angeordnet werden.
- Digitaler Fahrzeugschein in der I-KFZ-App
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Bereits installierte iKFZ-App
- Halterdaten ändern
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung erforderlich)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt. Bitte informieren Sie sich im Voraus unter Zulassung auf Firmen
- Bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich das Formular Vollmacht - Minderjährige benötigt
- Ummeldung eines Fahrzeugs bei Umzug in den Landkreis Cuxhaven
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung oder Kennzeichenwechsel erforderlich)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Kennzeichenschilder müssen bei Kennzeichenwechsel vorgelegt werden
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt. Bitte informieren Sie sich im Voraus unter Zulassung auf Firmen
- Bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich das Formular Vollmacht - Minderjährige benötigt
- Kurzzeitkennzeichen
Die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens ist gestattet...
- für Fahrzeugüberführungen oder Probefahrten mit gültiger Hauptuntersuchung (HU)
- zur Vorstellung des Fahrzeugs zur HU bei einer Prüforganisation oder für Fahrten zur Werkstatt, wenn keine HU vorliegt. Es darf dazu im eigenen Zulassungsbezirk und in einen angrenzenden Zulassungsbezirk gefahren werden.
- HINWEIS: Fahrzeug muss abgemeldet sein
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (ausgedruckte Kopie ausreichend)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (ausgedruckte Kopie ausreichend)
- elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen (evB-Nummer)
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt. Bitte informieren Sie sich im Voraus unter Zulassung auf Firmen
- Bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich das Formular Vollmacht - Minderjährige benötigt
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab Tag der Antragstellung bis zu 6 Tage gültig.
- Neuzulassung eines Fahrzeuges
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (mit COC) oder COC bzw. Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV in Kombination mit dem Kaufvertrag bzw. der Rechnung
- Liegt keine Zulassungsbescheinigung Teil II vor, wird eine Bestätigung vom Hersteller oder Händler benötigt, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Papiere ausgestellt worden sind
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer )
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt. Bitte informieren Sie sich im Voraus unter Zulassung auf Firmen
- Bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich das Formular Vollmacht - Minderjährige benötigt
- Oldtimerkennzeichen (H)
Oldtimer sind "Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind (Tag der 1. Zulassung maßgeblich), weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen." (§ 2 Nr. 22 FZV)
Wird ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für die Erteilung der Betriebserlaubnis als Oldtimer (§ 23 StVZO) vorgelegt, kann das Fahrzeug mit einem Oldtimerkennzeichen versehen werden. Dies wird dann mit einem zusätzlichen "H" hinter der Erkennungsnummer verdeutlicht ("H"-Kennzeichen).
Eine Kombination mit einem Saisonkennzeichen ist möglich.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Gutachten nach § 23 StVZO
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer) bei Halterwechsel oder hinzufügen einer Saison
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt. Bitte informieren Sie sich im Voraus unter Zulassung auf Firmen
- Bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich das Formular Vollmacht - Minderjährige benötigt
- Rote Kennzeichen
**06er Kennzeichen (Hersteller von Fahrzeugen, Kfz-Händler, Werkstätten)
Rote Dauerkennzeichen werden gem. § 16 FZV nur an zuverlässige Personen ausgegeben. Antragsberechtigte sind nur Hersteller von Fahrzeugen, Fahrzeughändler und Werkstätten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines roten Kennzeichens. Die Zulassungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.
Die Zuteilung eines roten Kennzeichens soll den Inhaber/die Inhaberin dahingehend entlasten, bei einer Vielzahl von nicht zugelassenen Fahrzeugen in jedem Fall einen Antrag auf Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens stellen zu müssen. Durch diese Verwaltungsvereinfachung wird der betroffene Personenkreis privilegiert und nimmt damit Aufgaben der Zulassungsstelle wahr.
Rote Kennzeichen dürfen nur an verkehrssicheren Fahrzeugen angebracht werden. Der Inhaber oder eine sonstige berechtige Person hat sich vor Antritt der Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen.
Nach der Antragsstellung kann eine interne Prüfung der Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person bei der der örtlichen Ordnungsbehörde v. Betriebssitz und Polizei vom Wohnort erfolgen.
Voraussetzung für die Erteilung:
- schriftlicher, formloser Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Handelsregister und/oder Gewerbeanmeldung
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage einer Behörde (bitte lassen Sie es direkt zur Zulassungsstelle Cuxhaven senden)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER); erhältlich über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein rotes Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat (Link)
Bearbeitungszeit:
- Aufgrund der Dauer der Zustellung des Führungszeugnisses und des Auszuges aus dem Fahreignungsregister kann es bis zu 2 Monate dauern. Sofern alle Unterlagen vorliegen, wird der Antragsteller zu einem persönlichen Termin eingeladen. Die erste Zuteilung wird befristet für 3 Monate.
Aktuelle Händlerinformation (Stand 09.2023)
Die Händlerinformation wurde mit Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.09.2023 aktualisiert.
Händlerinformation, Stand 09.2023
Verlängerung:
Der Antrag auf Verlängerung ist 2 Wochen vor Fristablauf zu stellen.
KFZ-Steuer:
- für alle übrigen Fahrzeuge: 191,73 €
- für Krafträder: 46,02 €
Gebühren:
- Beantragung: 118,40 €
- Verlängerung: 25,60 €
- Fahrzeugscheinheft: 10,80 € (20 Fahrten) oder 21,30 € (40 Fahrten)
- Fahrtenbuch: 5,00 €
**07er Kennzeichen (Oldtimer)
Rote Dauerkennzeichen werden gem. § 17 FZV nur an zuverlässige Personen ausgegeben. Sie können für Oldtimer zugeteilt werden, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines roten Kennzeichens. Die Zulassungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Voraussetzung für die Erteilung:
- schriftlicher, formloser Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO (nicht älter als 2 Jahre) des jeweiligen Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein des jeweiligen Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief des jeweiligen Fahrzeuges
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage einer Behörde (bitte lassen Sie es direkt zur Zulassungsstelle Cuxhaven senden)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER); erhältlich über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein rotes Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
Bearbeitungszeit:
- Aufgrund der Dauer der Zustellung des Führungszeugnisses und des Auszuges aus dem Fahreignungsregister kann es bis zu 2 Monate dauern. Sofern alle Unterlagen vorliegen, wird der Antragsteller zu einem persönlichen Termin eingeladen. Die Zuteilung erfolgt immer für ein Jahr.
KFZ-Steuer:
- für alle übrigen Fahrzeuge: 191,73 €
- für Krafträder: 46,02 €
Gebühren:
- Beantragung: 118,40 €
- Fahrzeugscheinheft: 10,80 € (10 Fahrzeuge)
- Fahrtenbuch: 5,00 €
- Saisonkennzeichen
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- noch gesiegelte bisherige Kennzeichen
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt. Bitte informieren Sie sich im Voraus unter Zulassung auf Firmen
- Bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich das Formular Vollmacht - Minderjährige benötigt
- Zulassung von Elektrofahrzeugen "E"
Voraussetzungen
Mit einem E-Kennzeichen können Fahrzeuge zugelassen werden, wenn diese rein elektrisch oder als Elektro-Hybrid-Fahrzeuge betrieben werden. Mit dem nachgestellten E auf dem Kennzeichen können ggf. einige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. So können u. U. in bestimmten Regionen Busspuren befahren oder an bestimmten, sonst kostenpflichtigen Parkplätzen, diese Fahrzeuge kostenfrei abgestellt werden. Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich steuerbefreit.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt. Bitte informieren Sie sich im Voraus unter Zulassung auf Firmen
- Bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich das Formular Vollmacht - Minderjährige benötigt
- Technische Änderung - Fahrzeugdaten ändern
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Gutachten des Sachverständigen oder Gutachters, der die Änderung abgenommen hat (z.B. TÜV/ Dekra/ GTÜ/ KÜS)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- Kennzeichenschilder müssen bei Kennzeichenwechsel vorgelegt werden
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt. Bitte informieren Sie sich im Voraus unter Zulassung auf Firmen
- Bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich das Formular Vollmacht - Minderjährige benötigt
- Verlust Dokumente und Kennzeichen
Was ist zu tun, wenn Dokumente oder Kennzeichen abhandengekommen sind?
1. Verlust der allgemeine Betriebserlaubnis
2. Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)
4. Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)
- Was muss beim Verkauf eines Fahrzeugs beachtet werden?
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt. Bitte informieren Sie sich im Voraus unter Zulassung auf Firmen
- Bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich das Formular Vollmacht - Minderjährige benötigt
- evtl. noch vorhandene Kennzeichenschilder