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2. Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)

Verlust

Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) verloren haben, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und Ersatz zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt falls die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren wurde?

Sie benötigen:

  • ein gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
    • bei EU - Bürgern den gültigen Personalausweis oder Reisepass des betreffenden Landes mit Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
    • bei Bürgern anderer Länder den gültigen Reisepass mit Aufenthaltsberechtigung und Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
  • den letzten Prüfbericht der Hauptuntersuchung
  • den Fahrzeugbrief (alt, DIN A5) falls es noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II gibt (dieser muss bei dieser Befassung ebenfalls erneuert werden, was mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist)
  • eine Erklärung über den Verlust des Fahrzeugscheines durch den letzten Halter
  • eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich bei der Zulassungsbehörde vorspricht oder
  • bei Verkauf des Fahrzeuges: Kaufvertrag; falls nicht vorhanden Bescheinigung des Verkäufers über die Aushändigung der ZB I

Welche Gebühren fallen an?

  • Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I 12,00 Euro
  • Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II 8,90 Euro

Erfolgt die Ersatzausstellung in Verbindung mit anderen Anliegen kann die Gebühr entsprechend variieren.

Rechtsgrundlage

§ 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Diebstahl

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) gestohlen wurde, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und ein Ersatz zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt falls die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde?

Falls der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, wird folgendes benötigt:

  • eine schriftliche Bestätigung über die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
    • Darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I mit der Nummer … für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen … gestohlen worden ist
  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
    • bei EU - Bürgern den gültigen Personalausweis oder Reisepass des betreffenden Landes mit Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
    • bei Bürgern anderer Länder den gültigen Reisepass mit Aufenthaltsberechtigung und Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
  • der letzte Prüfbericht der Hauptuntersuchung
  • eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
  • den Fahrzeugbrief (alt, DIN A5) falls es noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II gibt (dieser muss bei dieser Befassung ebenfalls erneuert werden, was mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist)

Welche Gebühren fallen an?

  • Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I 12,00 Euro
  • Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II 8,90 Euro

Erfolgt die Ersatzausstellung in Verbindung mit anderen Anliegen kann die Gebühr entsprechend variieren.

Rechtsgrundlage

§ 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)