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Abwasser

Das Abwasser kann in verschiedenen Anlagen gereinigt werden (für weitere Informationen zu den Anlagen, nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Links):

Der Begriff des Abwassers wird in § 2 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) erstmals bundesgesetzlich definiert, und zwar entsprechend der späteren Verwendung im Gesetz unterteilt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Hierbei lehnen sich die Definitionen weitgehend an die Begriffsbestimmungen in der DIN 4045 - Abwasserwesen, Fachausdrücke und Begriffserklärungen - an, die das Abwasser als „nach häuslichem oder gewerblichem Gebrauch verändertes, insbesondere verunreinigtes, abfließendes und von Niederschlägen stammendes und in die Kanalisation gelangendes Wasser“ definiert.

Schmutzwasser

Nach der Definition des Abwasserbegriffs in § 2 Abs. 1 AbwAG fällt unter Schmutzwasser zunächst all das durch irgendwelchen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser. Es ist dabei nicht maßgeblich, ob das Abwasser in seinen Eigenschaften dabei vorteilhaft oder nachteilig verändert wird. Für die Definition des Abwasserbegriffs ist allein ausschlaggebend, dass das Wasser in seinen Eigenschaften verändert wurde, wobei unter Eigenschaften sowohl chemische als auch physikalische zu verstehen sind. Wenn das Wasser vor seiner Einleitung noch einer anderen Zweckbestimmung zugeführt wird (z.B. als Waschwasser), fällt es unter den Abwasserbegriff.

Der Schmutzwasserbegriff ist allerdings nicht mehr auf die Wässer anzuwenden, bei denen es sich noch um das von Niederschlägen stammende Wasser handelt, das - ohne eine besondere Stoffzuführung - lediglich durch seinen dem Gefälle folgenden Abfluss Stoffe mit sich nimmt und dabei selbst verunreinigt wird; es fällt unter den Begriff des Niederschlagswassers. Nicht mehr vom Schmutzwasserbegriff erfasst wird dagegen die Einleitung von reinen nicht wasserhaltigen Stoffen, z.B. Benzin, Öl usw. (zu wasserhaltigen Stoffen als Abwasser).

Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung im Landkreis Cuxhaven erfolgt durch die Kommunen bzw. durch den Wasser- und Abwasserverband Wesermünde-Nord (zuständig für die Stadt Langen, Samtgemeinde Land Wursten und Gemeinde Nordholz) sowie den Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (für die Samtgemeinde Hagen). Teilweise wurde die Abwasserbeseitigungspflicht an die Grundstückseigentümer bzw. Firmen übertragen.

Der Landkreis Cuxhaven als Untere Wasserbehörde genehmigt und überwacht diese Anlagen (ohne den Stadtbereich Cuxhaven).

Im Landkreis Cuxhaven sind ca. 70 % der Einwohner an die zentrale Schmutzwasser-Kanalisation angeschlossen. Aufgrund der ländlichen Struktur sind allerdings immer noch 30 % der Einwohner an dezentrale Abwasserreinigungsanlagen (Kleinkläranlagen und gewerbliche Abwasserreinigungsanlagen) angeschlossen. Der Landkreis Cuxhaven betreibt selber keine Abwasserreinigungsanlage. Unter anderem wird für die Überwachung der Kläranlagen ein kreiseigenes Labor vorgehalten.