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Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage im Windpark Neuenkirchen, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven

Der Firma NeuenkirchenWind GmbH & Co KG, 21763 Neuenkirchen, wurde am 29.06.2023 der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid nach §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage sowie damit verbunden der Rückbau dreier Bestandsanlagen im Windpark Neuenkirchen erteilt. Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlage wurden in der Gemarkung Neuenkirchen, Flur 17, Flurstück 74/1 zugelassen.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 24.07.2023 bis einschließlich zum 04.08.2023 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen im Internet eingesehen werden:

https://uvp.niedersachsen.de/ 

und

https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/AP2wLcoDy9RbWRD

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (04.09.2023 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 4/2020, 27474 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden

Cuxhaven, 13.07.2023 LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
In Vertretung
 

Bammann
Kreisrätin

13.07.2023