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Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Ab sofort können Sie als Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Cuxhaven die  i-Kfz Stufe 4 nutzen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Die Fahrzeugzulassung ist nunmehr vollständig automatisiert und dadurch vereinfacht.
  • Erstmals können auch juristische Personen i-Kfz nutzen.
  • Bei allen Zulassungsvorgängen kann mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis sofort losgefahren werden.
  • Ab sofort ist die Tageszulassung sowie die Beantragung ausgewählter Sonderkennzeichen über i-Kfz möglich.
  • Es gibt Erleichterungen bei der Identifizierung.
  • Die Gebühren für alle online durchgeführten Zulassungsvorgänge sind abgesenkt.

Bitte prüfen Sie vor Beginn der Online-Zulassung, ob Sie alle Voraussetzungen hierfür erfüllen und entsiegeln Sie die Kennzeichenschilder und Dokumente erst dann, wenn es im Portal erforderlich ist.
Nach Bezahlung ist der Vorgang im Portal abzuschließen. Als Bestätigung des Vorganges erhalten Sie direkt den entsprechenden Bescheid.

i-Kfz Portal

Sollten Sie während des Online-Vorganges auf Fehlermeldungen stoßen, die sich nicht von selbst erklären, bitten wir um Zusendung der Meldung per Mail um Sie bei der Problemlösung bestmöglichst unterstützen zu können.

Diese Zulassungsvorgänge können online durchgeführt werden

  • Anmeldung 
  • Abmeldung (Außerbetriebsetzung eines im Zulassungsbezirk Cuxhaven zugelassenen Fahrzeuges)
  • Wiederzulassung (in diesem Zusammenhang ist keine Änderung von Saison, H oder E möglich)
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
    • Adressänderung 
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Sonderkennzeichen
    • Elektrokennzeichen
    • Saisonkennzeichen
    • Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

Was benötige ich um i-Kfz nutzen zu können?

Zur Identifizierung

  • Bürgerinnen und Bürger
    • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
    • Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
  • Juristische Personen
    • Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Welche Unterlagen werden für die Online-Zulassung benötigt?

Benötigte Unterlagen für i-Kfz 

Woran kann ich erkennen, ob meine Dokumente einen Sicherheitscode enthalten und wie lege ich diesen Code frei?

Anleitung Entsiegeln 

Wie erhalte ich neue Kennzeichenschilder?

Wenn Sie ein Fahrzeug umschreiben möchten und Sie benötigen neue Kennzeichen, können Sie sich diese über unser Wunschkennzeichenportal reservieren und anschließend im freien Handel erwerben. Welche Kennzeichengröße für Ihr Fahrzeug in Frage kommt entnehmen Sie bitte der Anlage des Zulassungsbescheides.

Innerhalb von 30 Minuten nach erfolgreicher Bearbeitung im i-KFZ-Portal können Sie den vorläufigen Zulassungsbescheid herunterladen, ausdrucken und im Fahrzeug sichtbar auslegen.  Nur dann dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit geprägten Kennzeichen und ohne Plakette / Siegel für maximal 10 Tage innerhalb Deutschlands bewegen.

Hinweis: Erfolgt der Download nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit darf das Fahrzeug bis zum Erhalt der postalischen Unterlagen von der Zulassungsstelle nicht bewegt werden. Eine erneute Bereitstellung ist uns nicht möglich.

Wie bringe ich die Siegel und Plaketten an?

Nach der Bearbeitung Ihres Zulassungsvorganges in der Zulassungsstelle senden wir Ihnen einen Zulassungsbescheid nebst Anlage, sowie die benötigten Siegel und Plaketten zu. Die Anbringung der Aufkleber ist in der Anlage detailliert beschrieben und kann hier noch einmal nachgelesen werden.

Sobald Sie die Zulassungssiegel und die HU-Plakette erhalten haben, sind Sie verpflichtet diese unverzüglich korrekt auf ihr Kennzeichen anzubringen.

Die Siegel und Plaketten erhalten Sie auf entsprechend bedruckten Trägerfolien, die Ihnen zum einen das Anbringen erleichtern sollen und zum anderen stellen diese die eindeutige Zuordnung der Aufkleber zum zugelassenen Kraftfahrzeug sicher. Ein Video, die die Trägerfolien korrekt aufzubringen sind, finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter diesem Link.


Welche Gebühren fallen für die Online-Zulassung an?

Die jeweilige Gebühr wird direkt im Portal nach Abschluss des Vorganges fällig.
Für die Bezahlung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • GiroPay
  • Kreditkarte
  • Paypal

Die Berechnung der Gebühren erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Wer wissen möchte, wie sich die Gebühren mit Einführung von i-Kfz Stufe 4 verändert haben, findet hier einige Beispiele. Bitte beachten Sie, dass dies keine abschließende Aufzählung ist und sich die Gebühren eines Vorganges oftmals aus mehreren einzelnen Gebühren zusammensetzen.

FAQ's

  • Was mache ich, wenn meine Zulassungsdokumente nicht angekommen sind? Bitte kontaktieren Sie uns unter 04721-662670 für die Vereinbarung eines Termins. Weitere Informationen zum Verlust von Dokumenten entnehmen Sie bitte unserer Beschreibung unter dem Punkt benötigte Unterlagen für Ihr Anliegen - Verlust Dokumente.

  • Ich möchte ein auswärtiges Fahrzeug abmelden. Geht das auch über die Seite des Landkreises Cuxhaven? Dies ist leider nicht möglich. Hier nutzen Sie bitte das i-Kfz-Portal des Landkreises, wo das Fahrzeug zuletzt zugelassen war. Bitte beachten Sie dabei, wo die Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, denn das Kennzeichen selbst kann von der letzten Zuständigkeit abweichen. Unser Portal weist Sie dann aber auch auf das zu nutzende Portal bzw. die Behörde hin.

  • Ich bin gerade umgezogen und die Adresse auf meinem Ausweis stimmt noch nicht mit meiner aktuellen Adresse überein. Kann ich trotzdem i-Kfz nutzen? Leider nein. Zunächst muss die Adresse auf dem Personalausweis geändert werden, dann kann die Zulassung durchgeführt werden. Die Anmeldung auf eine andere Adresse als diejenige, die im Chip des Personalausweises hinterlegt ist, ist nicht möglich.Der Antrag auf Zulassung ist im Portal der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes.

  • Ist es möglich, ein Fahrzeug in Vollmacht für eine andere Person anzumelden? Einzig im Fall der Abmeldung eines Fahrzeugs kann eine andere Person den Vorgang für die Halterin oder den Halter vornehmen.

  • Wie funktioniert die Abmeldung für eine andere Person? Soll ein Fahrzeug für eine andere Person abgemeldet werden, wird die Stempelplakette des Fahrzeugs sowie die ZB I benötigt. Nach der Identifizierung im Portal werden die relevanten Daten der Stempelplakette und der ZB I (Sicherheitscodes) eingetragen und das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Die Halterin oder der Halter erhält im Nachgang ein Informationsschreiben. Das Kennzeichen kann optional bis zu einem Jahr kostenpflichtig reserviert werden.

  • Was ist, wenn ich die Plakette falsch aufgeklebt habe? In diesem Fall vereinbaren Sie bitte hier einen Termin in einer unserer Zulassungsstellen.

  • Ich habe meinen Namen geändert. Wie kann ich die Fahrzeugpapiere auf meinen neuen Namen umschreiben lassen? Das ist online derzeit nicht möglich. Der Antrag auf Umschreibung bei Namensänderung ist in der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte hier einen Termin in einer unserer Zulassungsstellen.

  • Ich habe beim Entsiegeln meinen Sicherheitscode zerkratzt und kann ihn nicht mehr entziffern. Was nun?  In diesem Fall vereinbaren Sie bitte hier einen Termin in einer unserer Zulassungsstellen.

  • Was ist, wenn ich meinen Personalausweis nicht mit der Onlinefunktion freigeschaltet habe? Kann ich i-Kfz trotzdem nutzen? Ja, zur Identifizierung können Sie auch BundID mit ELSTER-Zertifikat nutzen.

  • Ich möchte ein Fahrzeug auf mein Unternehmen zulassen. Geht das auch Online? Ja, mit i-Kfz Stufe 4 können auch Sie als juristische Personen wie Unternehmen und Organisationen die Zulassungsvorgänge Erstzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung und Tageszulassung über die i-Kfz-Portal durchführen. Für die Identifizierung der juristischen Person wird ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat benötigt.Zusätzlich können sich juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (wie Autohäuser, Versicherungen, Zulassungsdienstleister, Versicherungen und Automobilclubs) für die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren. Über diese können Unternehmen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln. Weitere Infos zur Großkundenschnittstelle finden Sie unter (Links GKS beim KBA: Kraftfahrt-Bundesamt - Großkundenschnittstelle (kba.de))

  • Ich möchte mein bei einer online Abmeldung reserviertes Kennzeichen wieder nutzen. Wo finde ich die passende PIN? In diesen Fällen wird als PiN die 9-stellige Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Brief) verwendet. Diese befindet sich unterhalb des Feldes mit dem Sicherheitscode und auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Schein) im Feld 16. Bei einem alten Brief werden übrigens die letzten 6 Ziffern verwendet als Reservierungsbestätigung. (Die ersten beiden werden ignoriert.) Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter 04721-662277.
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