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Wassergefährdende Stoffe

„Wassergefährdende Stoffe“ im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“ (§62 (3) WHG). Deshalb müssen sie entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) – bzw. als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ – eingestuft werden.

Wassergefährdungsklassen (WGK):

- nicht wassergefährdend
WGK 1 schwach wassergefährdend
WGK 2 deutlich wassergefährdend
WGK 3 stark wassergefährdend
- allgemein wassergefährdend


Veröffentlicht werden die WGK-Einstufungen in der „Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe“ (VwVwS)“ auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.

Aufgrund der WGK und der Menge der gelagerten wassergefährdenden Stoffe legt die AwSV einheitliche Anforderungen für Anlagen bundesweit fest. Damit soll eine Gefährdung von Grund- und Oberflächengewässern bei der Lagerung und Handhabung der Stoffe ausgeschlossen werden.

Hier sind beispielhaft einige Stoffe und deren Wassergefährdungsklassen angegeben.

  • Benzin- und Dieselkraftstoffe (WGK 2)
  • Altöl (WGK 3)
  • Heizöl (WGK 3)
  • Alkohole, Lösungsmittel (WGK 1 bis 3)
  • Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel (WGK 2 – 3)
  • Jauche Gülle, Silagesickersäfte (Allgemein Wassergefährdend)

AwSV-Anlagen werden in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU), sowie Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV) unterteilt.

Bei unsachgemäßem Umgang mit diesen Stoffen besteht ein hohes Risiko für die Schutzgüter Wasser (Grundwasser, oberirdische Gewässer) und Boden. Unser Ziel ist, Gefahren für Wasser und Boden abzuwenden sowie bereits eingetretene schädliche Gewässer- und Bodenverunreinigungen frühzeitig zu erkennen, die Warnung Betroffener sicherzustellen und eine Sicherung oder Sanierung zu veranlassen.

Neben den auf gesonderten Seiten erläuterten Aufgaben des vorsorgenden Gewässerschutzes (Betriebliche Überwachung) und des nachsorgenden Gewässerschutzes (Schadstoffunfallbekämpfung) nimmt der Fachbereich „Gewässerschutz“ im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:

Fachbetriebspflicht / Sachverständigenprüfungen

Einbau- und Instandsetzungsarbeiten an AwSV-Anlagen dürfen nur von Fachbetrieben ausgeführt werden. Ebenso unterliegen bestimmte Anlagen der einmaligen oder wiederkehrenden Prüfpflicht durch Sachverständige. Diese beiden Pflichten der Anlagen-Betreiber bzw. Eigentümer sind abhängig vom Volumen und der WGK der eingesetzten Stoffe.

Anzeigepflicht

Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bauen und in Betrieb nehmen, wesentlich ändern oder stilllegen will, hat dies beim Landkreis Cuxhaven Bereich Umwelt, Küstenschutz und Abfall vor Einbau, Änderung und Stilllegung mit den entsprechenden Unterlagen anzuzeigen.

Wichtiger Hinweis:
Die Errichtung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist in vielen Fällen baugenehmigungspflichtig. Desweitern muss auch der Brandschutz beachtet werden. Näheres ist beim Bereich Bauen und Regionalplanung des Landkreises Cuxhaven zu erfragen.

Antragsunterlagen

  • Übersichtsplan i. M. 1:5.000 mit Markierung des Grundstückes
  • Einfacher Lageplan mit Flurstücksbezeichnung / Auszug aus dem Liegenschaftskataster i. M. 1:1.000 oder 1:500 mit Kennzeichnung der AwSV-Anlage(n)
  • Grundriss und Schnitt des Gebäudes i. M. 1:100 oder 1:200 mit Darstellung der LAU- bzw. HBV-Anlagen
  • Bau- und Betriebsbeschreibung
  • Technische Unterlagen
  • Zulassungsbescheide für Lagerbehälter, Auffangwannen u.a.
  • Verwendbarkeitsnachweise für Sicherheitseinrichtungen
  • Auflistung aller eingesetzten Stoffe mit Angabe der jeweiligen Stoffart, WGK und der Stoffmengen

(Anmerkung: Im gewerblichen Bereich fallen eine Vielzahl solcher Anlagen seit dem 01.01.2005 in die Zuständigkeit des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven, Elfenweg 15, 27474 Cuxhaven, Tel. 04721 506 200.)

Für weitere Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Auf folgenden Seite finden Sie weitere Informationen zu:

Formulare:

Merkblätter und weitere Dokumente:

Links

Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (kurz: TRwS)

Eine Übersicht der TRwS ist unter www.dwa.de zu finden.

Für Architekten und Planungsbüros können die Regelwerke (TRwS) bezogen werden bei:

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242 872333
E-Mail: kundenzentrum@dwa.de 

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

zuständig für die verwaltungsrechtliche Bearbeitung von:

  • AwSV Anlagen
  • Indirekteinleitungen
  • Abwassereinleitung mit wassergefährdenden Inhaltsstoffen
  • Gaspendel- und Gasrückführung
Telefon: 04721 66-2657
Fax: 04721 66-270951
E-Mail: n.andersen(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 427
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  • für AwSV-Abscheider (d.h. Abscheider von Abfüllflächen bzw. sog. Sicherheitsabscheider)
Telefon: 04721 66-2153
Fax: 04721 66-270285
E-Mail: c.brenning(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 425
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Im Bereich technische Angelegenheiten:

  • AwSV Anlagen
  • Indirekteinleitungen
  • Abwassereinleitung mit wassergefährdenden Inhaltsstoffen
  • Qualitätssicherung von Kraftstoffen sowie Gaspendel- und Gasrückführung
Telefon: 04721 66-2041
Fax: 04721 66-270986
E-Mail: j.bunge(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 426
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Telefon: 04721 66-2539
Fax: 04721 66-270327
E-Mail: e.niedermeier(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 425
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  • Eigenverbrauchstankstellen

Zuständig für Samtgemeinde Beverstedt, die Gemeinden Loxstedt, Hagen i. Bremischen, Schiffdorf und Stadt Geestland

Telefon: 04721 66-2539
Fax: 04721 66-270327
E-Mail: e.niedermeier(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 425
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Zuständig für die Samtgemeinden Land Hadeln, Hemmoor, Börde Lamstedt und die Gemeinde Wurster Nordseeküste

Telefon: 04721 66-1968
Fax: 04721 66-2538
E-Mail: h.hesse(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 406
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