Seiteninhalt

Anzeige und Aufstellung von Eigenverbrauchstankstellen

Auf dieser Seite finden sich Informationen die sich an Betreiber und Planer von Dieseltankstellen für den Eigenverbrauch mit einem maximalen jährlichen Durchsatz von 100.000 l richten. Eine Eigenverbrauchstankstelle ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Tankstelle ist nur dafür bestimmt, Fahrzeuge und Geräte die für den zugehörigen Betrieb genutzt werden, mit Kraftstoff zu versorgen. Die Anlage besteht aus einem oder mehreren Kraftstofflagerbehältern, einer Abgabeeinrichtung und einem Abfüllplatz, auf dem Kfz bzw. LKW und landwirtschaftliche Maschinen betankt werden.

Grundsatzanforderungen

Anlagen zum Lagern und Abfüllen von wassergefährdenden Stoffen müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer, einschließlich des Grundwassers, nicht zu besorgen ist. Grundlegende Regelungen treffen das Wasserhaushaltsgesetz (§§ 62 u. 63) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die konkreten Anforderungen an Eigenverbrauchstankstellen ergeben sich aus der technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) 781.

Begriffe, Erläuterungen

Lagern ist das Vorhalten von Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabe oder Entsorgung. Es dürfen nur Kraftstofflagerbehälter verwendet werden, die für die Lagerung von Diesel oder Heizöl zugelassen sind. Es gibt einwandige oder doppelwandige Behälter. Einwandige Behälter sind in einer Auffangwanne aufzustellen. Doppelwandige Behälter müssen mit einem Leckanzeigegerät ausgerüstet sein, eine Auffangwanne ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Als Wirkbereich bzw. Abfüllplätze gelten Flächen die beim Betanken von Fahrzeugen und beim Befüllen der Lagerbehälter im Schadensfall von Kraftstoffen beaufschlagt werden. Der Boden im Wirkbereich muss so beschaffen sein, dass auslaufende Kraftstoffe zurückgehalten, erkannt und beseitigt werden können. Als Wirkbereich beim Betanken von Fahrzeugen gilt der vom Zapfventil horizontal bestreichbare Bereich (Schlauchlänge) zuzüglich 1 m nach allen Seiten. Der Wirkbereich für die Befüllung des Lagerbehälters umfasst die waagerechte Schlauchführungslinie zwischen den Anschlüssen am Tankfahrzeug und der Anschlussarmatur des Lagerbehälters zuzüglich 2,5 m nach allen Seiten. Die Wirkbereiche können durch das Errichten einer Spritzschutzwand und bei Vorliegen bestimmter Randbedingungen (s. TRwS 781, Nr. 8.3) verkleinert werden.

Anzeigepflicht/Bauantrag

Neuanlagen sowie Änderungen an vorhandenen Lageranlagen für Diesel über 1000 Liter und für Altöl über 100 Liter sind beim Bereich Umwelt, Küstenschutz und Abfall des Landkreises Cuxhaven anzuzeigen. Eine Anzeigepflicht besteht auch bei kleinen Lageranlagen für Diesel, Frisch- und Altöl, wenn sie sich innerhalb von Wasserschutzgebieten befinden. Nicht anzeigepflichtige Lageranlagen müssen ebenfalls den wasserrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Für den Betrieb einer Tankstelle (Abfüllplatz und Lagertank) ist ein Bauantrag erforderlich. Nähere Auskünfte zu den Bauantragsunterlagen können beim Bereich Bauen, Immissionsschutz & Regionalplanung des Landkreises Cuxhaven eingeholt werden.

Die Standortwahl der Tankstelle sollte unter Berücksichtigung des vorbeugenden Brandschutzes erfolgen, möglichst in einer Maschinenhalle oder Fahrzeuggarage. Der Abfüllplatz sollte ausreichend überdacht sein, um den Einbau einer Abscheideranlage zum Entwässern der Tankfläche zu vermeiden.

Bei einer gleichzeitigen Verwendung des Abfüllplatzes als Waschplatz sind zusätzliche Maßnahmen zur Abwasserreinigung erforderlich. In der Regel muss dann ein Schwerkraftabscheider und Koaleszenzabscheider mit teilbiologischer Nachreinigung eingebaut werden.

Wenn Sie bereits eine Eigenverbrauchstankstelle haben und weiter betreiben wollen, ist es notwendig die beigefügte AwSV-Anzeige/Antrag auf Eignungsfeststellung mit einem Bauantrag über die Gemeinde/Samtgemeinde beim Landkreis Cuxhaven einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Übersichtsplan im Maßstab 1:5.000 mit Kennzeichnung des Grundstückes
  • Einfacher Lageplan mit Flurstücksbezeichnung oder ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 mit Darstellung der Tankanlage
  • Grundriss und Schnitt des Gebäudes im Maßstab 1:100 mit Darstellung der Betankungsfläche und des Tankbehälters
  • Bau- bzw. Betriebsbeschreibung
  • Prüfzeugnis bzw. Zulassungsbescheid für den Tank
  • Verwendbarkeitsnachweise für die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen
  • Einstellungsbescheid Grenzwertgeber
  • AwSV-Anzeige (siehe unten)

Sollte der Lagerbehälter nicht anzeigepflichtig sein, so muss für die Betankungsfläche immer ein Bauantrag mit den o. g. Unterlagen eingereicht werden.

Wird auf dem Grundstück ebenfalls Frischöl oder Altöl gelagert, so sind auch darüber entsprechende Angaben (Gesamtvolumen, einwandige oder doppelwandige Behälter etc.) zu machen.

Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete

Für den Bau und Betrieb einer Eigenverbrauchstankstelle in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten gelten in der Regel erhöhte Anforderungen. Soll in den genannten Gebieten eine Eigenverbrauchstankstelle errichtet werden, ist die Maßnahme vorab mit dem Landkreis Cuxhaven, Bereich Umwelt, Küstenschutz und Abfall abzustimmen.

Wässrige Harnstofflösung (Adblue)

Die wässrige Harnstofflösung ist wassergefährdend eingestuft, für das Lagern und Abfüllen gelten der wasserrechtliche Anforderungen der TRwS 781. Gebinde größer 20 l, wie z. B. Fässer, sind in Auffangwannen zu lagern. Sollen Fahrzeuge mit Kanistern betankt werden, muss das Abfüllen auf dem Abfüllplatz erfolgen. Bei der Lagerung von Harnstofflösung in einem Tank ist ein zugelassener Lagerbehälter zu verwenden.

Stilllegung der Tankstelle

Das Stilllegen ist die dauerhafte Außerbetriebnahme einer Anlage. Hierfür ist der Lagerbehälter zu entleeren und zu reinigen. Ferner sind Tankstellen gegen die unbeabsichtigte weitere Benutzung zu sichern. Es darf von der Anlage keine Gefahr mehr für die Umwelt ausgehen. Die Arbeiten an der Tankanlage sind von einem AwSV-Fachbetrieb auszuführen. Die Stilllegung ist dem Landkreis schriftlich anzuzeigen (Formular beim Landkreis erhältlich).

Überwachung von Eigenverbrauchstankstellen

Behältervolumen

außerhalb eines
Überschwemmungs- und
Wasserschutzgebietes

innerhalb eines
Überschwemmungs- und
Wasserschutzgebietes in der
Schutzzone III bzw. IIIA
Oberirdische Anlagen mit
einem Gesamtrauminhalt
≤ 1.000 l
  • Kontrolle durch Untere Wasserbehörde
  • Kontrolle durch Untere Wasserbehörde
Oberirdische Anlagen mit
einem Gesamtrauminhalt
> 1.000 l bis 10.000 l
  • Sachverständigenprüfung
    vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung,
    wiederkehrend alle 10 Jahre und bei Stilllegung
  • Sachverständigenprüfung
    vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung,
    wiederkehrend alle 5 Jahre und bei Stilllegung

Formulare

Merkblätter und weitere Dokumente

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner 

ZUSTÄNDIG FÜR SAMTGEMEINDE BEVERSTEDT, DIE GEMEINDEN LOXSTEDT, HAGEN I. BREMISCHEN, SCHIFFDORF UND STADT GEESTLAND

Telefon: 04721 66-2539
Fax: 04721 66-270327
E-Mail: e.niedermeier(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 425
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Zuständig für die Samtgemeinden Land Hadeln, Hemmoor, Börde Lamstedt und die Gemeinde Wurster Nordseeküste

Telefon: 04721 66-1968
Fax: 04721 66-2538
E-Mail: h.hesse(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 406
Nachricht schreiben
Adresse exportieren