Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven
Öffentliche Bekanntmachung der Versagung der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Teilrepowering des Windparks bei Nordleda
Der Landkreis Cuxhaven hat mit Bescheid vom 12.02.2020 der Fa. PNE AG, Peter-Henlein-Straße 2-4, 27472 Cuxhaven, die nach § 4 i.V.m. § 10 BImSchG beantragte Genehmigung zum Errichten und zum Betrieb von 6 Windenergieanlagen in der Gemarkung Nordleda; sowie die, zu diesen baulichen Anlagen zusätzlich geplanten, wegebaulichen Maßnahmen und Kranstellflächen versagt.
Diese Entscheidung wird hiermit entspr. § 21a Abs. 2 der 9. BImSchV i.V.m. § 27 UVPG bekannt gemacht.
Verfügender Teil
Den Antrag zum Errichten und zum Betrieb von 6 Windenergieanlagen vom Typ Siemens SWT-3.2-133 (Gesamthöhe: 149 m) auf den Flurstücken 2, 9, 12/1, 25 u. 28 der Flur 11 und auf den Flurstücken 16, 19/1 u. 30/3 der Flur 12, Gemarkung Nordleda; sowie die, zu diesen baulichen Anlagen zusätzlich geplanten, wegebaulichen Maßnahmen und Kranstellflächen lehne ich ab.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.
Der Bescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und denjenigen die im Verfahren Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, anfordert werden.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids liegt in der Zeit vom 6. März 2020 bis 20. März 2020 zwei Wochen zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung erfolgt im Zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/Portal) und im Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln, Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf, zu den Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8:30 - 14:00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8:30 - 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 20. März 2020 gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Cuxhaven, 05.03.2020 |
LANDKREIS CUXHAVEN |
In Vertretung Bammann Kreisrätin |