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Entwässerung von Gewerbe- und Siedlungsflächen

Durch neue Erschließungs- und Gewerbegebiete werden immer mehr Flächen versiegelt. Diese Versiegelung verhindert die ortsnahe Versickerung des Oberflächenwassers, da im Landkreis Cuxhaven oft ungünstige Verhältnisse zur Versickerung bestehen (zu geringe Versickerungsfähigkeit des Bodens oder zu hohe Grundwasserstände). Damit dieses Oberflächenwasser nicht direkt in die Gewässer gelangt und kein Ansteigen der Wasserstände verursacht, ist es nötig, dieses Wasser so zurückzuhalten, dass nur die natürlichen Wassermengen in die Vorfluter gelangen. Das Beschränken der Zuflussmengen wird z. B. durch den Bau von Regenrückhaltebecken erreicht.

Für die Anlage eines Regenrückhaltebeckens mit einer Ableitung in ein Gewässer ist gemäß § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Anlagegenehmigung erforderlich, es sei denn, die Vorprüfung gemäß dem Niedersächsischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (NUVPG) ergibt, dass keine Erfordernis zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorliegt. Hierfür wäre das Regenrückhaltebecken naturnah zu gestalten.
Die Einleitung von Oberflächenwasser durch mehrere Anlieger in einen Vorfluter bedarf einer Einleitungserlaubnis nach § 8 WHG.

Ebenfalls eine Einleitungserlaubnis nach § 8 WHG ist erforderlich, wenn das Oberflächenwasser nicht über die belebte Bodenzone in das Grundwasser versickert wird, z. B. über Rigolen oder Versickerungsschächte.

Eine Einleitung von privaten Wohngrundstücken in einen unmittelbar angrenzenden Vorfluter oder über die belebte Bodenzone in das Grundwasser, z. B. über Versickerungsmulden, ist erlaubnisfrei.
Beide Vorgänge dienen der Entlastung der Gewässer und werden im Bereich Umwelt, Küstenschutz und Abfall als Untere Wasserbehörde bearbeitet.

Sofern ein Gewässer zur Ableitung des Regenwassers hergestellt werden soll (Ausbautatbestand), welches der Entwässerung mehrerer Eigentümer dient, muss bedacht werden, dass dieses entsprechend des § 68 WHG grundsätzlich einer Planfeststellung bedarf, die beim Landkreis Cuxhaven, Bereich Umwelt, Küstenschutz und Abfall, zu beantragen ist (siehe auch Gewässerausbau).

Formulare

Einleitungserlaubnisantrag nach § 8 WHG

Ihr Ansprechpartner beim Landkreis Cuxhaven

Telefon: 04721 66-2523
Fax: 04721 66-270783
E-Mail: t.cassens(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 415
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