Fledermaus

Fledermäuse in Niedersachsen: Schutz und Artenvielfalt

Fledermäuse sind einzigartige und äußerst nützliche Tiere, die in unserem Ökosystem eine wichtige Rolle spielen. Sie helfen, Insekten wie Mücken und Schädlinge zu kontrollieren und tragen damit zur natürlichen Regulation bei. Viele Fledermausarten sind jedoch in ihrem Bestand bedroht und benötigen einen umfassenden Schutz. In Niedersachsen und so auch im Landkreis Cuxhaven setzen wir uns aktiv für die Erhaltung dieser faszinierenden Tiere ein.

 

Gesetzliche Grundlagen zum Schutz von Fledermäusen

Fledermäuse sind in Deutschland und Europa besonders geschützt. Dieser Schutz basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen:

  1. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Nach § 44 BNatSchG sind alle heimischen Fledermausarten in Deutschland streng geschützt. Es ist verboten, Fledermäuse zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Lebensräume zu zerstören. Auch das Stören von Fledermäusen in ihren Winterquartieren oder während der Fortpflanzung ist verboten.
  2. Berner Konvention (Konvention zum Schutz der europäischen wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume): Viele Fledermausarten sind gemäß der Berner Konvention international geschützt. Diese Konvention legt fest, dass Fledermäuse in ihren natürlichen Lebensräumen nicht gestört werden dürfen und dass geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Populationen zu ergreifen sind.
  3. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen): Einige Fledermausarten sind in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt, was bedeutet, dass ihre Lebensräume besonders geschützt werden müssen. Dies betrifft vor allem Arten wie das Große Mausohr (Myotis myotis) oder die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus).

 

Heimische Fledermausarten und ihr Schutzstatus

In Niedersachsen kommen verschiedene Fledermausarten vor, die allesamt einen hohen Schutzstatus genießen. Im Folgenden sind einige der häufigsten Arten und ihr Schutzstatus aufgeführt:

  1. Große Mausohre (Myotis myotis): Diese Art ist nach der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie besonders geschützt und zählt zu den am stärksten gefährdeten Fledermausarten in Niedersachsen. Sie lebt in alten Gebäuden und Baumhöhlen und benötigt ruhige Winterquartiere.
  2. Große Bartfledermaus (Myotis brandtii): Diese Art ist nach dem BNatSchG und der FFH-Richtlinie ebenfalls geschützt und gilt als gefährdet. Sie ist vor allem in alten Laubwäldern und Parkanlagen anzutreffen.
  3. Teichfledermaus (Myotis dasycneme): Für den Schutz der Art wurde extra an diversen Still- und Fließgewässern im südlichen Landkreis Cuxhaven das FFH-Gebiet bzw. Naturschutzgebiet „Teichfledermausgewässer“ ausgewiesen. Die Art jagt entlang der Gewässer bzw. über der Wasseroberfläche nach Insekten und hat hier bedeutenden Wochenstubenquartiere, wo sie ihre Jungen zur Welt bringt.
  4. Wasserfledermaus (Myotis daubentonii): Die Wasserfledermaus verdankt ihren Namen dem speziellen Jagdverhalten an Stillgewässern oder langsam fließenden Flüssen und Bächen. Dort findet sie ausreichend Nahrung, hauptsächlich Zuckmücken, daneben auch Köcherfliegen, Eintagsfliegen und Schmetterlinge. Wie alle Fledermäuse ist auch diese Art stark gefährdet und streng geschützt.
  5. Großes Mausohr (Barbastella barbastellus): Diese seltene Fledermausart steht auf der Roten Liste der gefährdeten Arten und ist durch die Berner Konvention und das BNatSchG besonders geschützt. Sie lebt in alten Bäumen und unterirdischen Quartieren.

 

Lebensraum und Schutzgebiete

Fledermäuse benötigen vielfältige Lebensräume, darunter Wälder, Gewässerlandschaften und alte Gebäude. Besonders wichtig sind ruhige Winterquartiere, wie etwa in Höhlen oder Kellern, sowie geeignete Wochenstubenquartiere, etwa in Baumhöhlen und alten Gebäuden.

Im Rahmen des Fledermausschutzes wurden in Niedersachsen spezielle Schutzgebiete für diese Tiere ausgewiesen, in denen ihre Lebensräume gezielt geschützt und erhalten werden. Diese Schutzgebiete umfassen nicht nur Wälder und Gewässer, sondern auch alte Gebäude, die als Quartiere für Fledermäuse dienen.

 

Schutzgebiete im Landkreis Cuxhaven

Im Landkreis Cuxhaven gibt es mehrere Schutzgebiete, die speziell auf den Erhalt von Fledermauspopulationen ausgerichtet sind. Diese Gebiete umfassen vor allem alte Wälder, Naturschutzgebiete entlang von Gewässern und historische Gebäude, die als Winterquartiere und Wochenstuben dienen. Der Schutz dieser Gebiete ist besonders wichtig, um den Fortbestand der heimischen Fledermausarten zu sichern.

 

Was können Sie tun?

Jeder von uns kann einen Beitrag zum Schutz der Fledermäuse leisten: