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Gebühren Für Abfallbehälter und Anlieferungen

Im Landkreis Cuxhaven werden die Abfallfraktionen: Restabfall, Bioabfälle, Altpapier und Verpackungswertstoffe (gelber Sack) im Holsystem für die Bürger entsorgt. Für die Fraktionen Restabfall und Bioabfall wird ein Entgelt erhoben.

Es stehen verschiedene Behältergrößen zur Auswahl. Unter den folgenden Schaltflächen erhalten Sie weitere Informationen zu den Behältern und Gebühren sowie zu den Kosten bei Selbstanlieferungen.

Erklärung zur Gebührenzusammensetzung und Gebührenerhöhung für den Restabfall

Es ist richtig, dass die Gebühren für den Restabfall erhöht wurden. Nicht erhöht wurden hingegen die Grundgebühr für die Müllabfuhr und die Gebühr für den Biomüll. Durch das neue, leerungsabhängige Restabfallgebührensystem haben viele Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, durch sorgfältige Mülltrennung die Kostensteigerung gering zu halten oder sogar auszugleichen.
In den vergangenen Jahren stiegen die Kosten in der Abfallentsorgung aus verschiedenen Gründen, beispielsweise die Einführung der Biotonne und massive Preissteigerungen. Diese Kostensteigerungen konnten teilweise durch Überschüsse aus den Vorjahren aufgefangen werden. In der neuen Gebührenberechnung ist eine Gebührenerhöhung wegen stark gestiegener Kosten unumgänglich.

Der Landkreis Cuxhaven ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gesetzlich verpflichtet, die flächendeckende Abfallentsorgung in seinem Gebiet insbesondere für private Haushalte sicherzustellen. Dafür ist er nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Abfallgesetzes verpflichtet kostendeckende Gebühren zu erheben. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden Dienstleister durch öffentliche Ausschreibung ermittelt und der wirtschaftlichste Anbieter beauftragt.

Die entstehenden Kosten der Abfallentsorgung werden – wie gesetzlich vorgegeben – an die Nutzerinnen und Nutzer weitergegeben. In den letzten Jahren stiegen die Kosten aus verschiedenen Gründen:

  • Im Jahr 2021 stiegen die Kosten durch die rechtlich vorgeschriebene Einführung der Biotonne, die eine zusätzliche Leistung bedeutet.
  • Im Jahr 2023 gab es erhebliche Preissteigerungen bei den Abfallentsorgern als Folge der Coronapandemie und des Ukrainekriegs (u. a. gestiegene Energiekosten).
  • Seit 2024 entstehen durch die Einbeziehung der Abfallverbrennungsanlagen aufgrund der Pflicht zum Erwerb von Zertifikaten für das bei der Verbrennung entstehende CO2 zusätzliche Kosten von mehr als 1 Millionen Euro pro Jahr.

Diese Kostensteigerungen konnten teilweise durch positive Jahresabschlüsse in der Abfallwirtschaft aufgefangen werden. Wenn Einnahmenüberschüsse vorhanden waren, wurden diese für die jeweils nächste Gebührenperiode (die Dauer einer Gebührenperioden beträgt je nach Situation und anstehenden Änderungen 1 Jahr bis 3 Jahre.) als Minderung der auch in der Abfallwirtschaft eingetretenen Kostensteigerung in der Gebührenkalkulation eingesetzt. Durch die intensiven Kostensteigerungen vor allem in den letzten Jahren konnten nun keine positiven Effekte mehr erzielt werden. Auf der Grundlage der tatsächlich entstehenden Kosten hat der Landkreis eine Kalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2026 – 2027 erstellt und für die gesetzlich vorgegebene Kostendeckung die Gebühren erhöht. Die Gebührenkalkulation wurde dem Kreistag beim Beschluss der Abfallgebührensatzung für die Jahre 2026 – 2027 vorgelegt; sie ist im Kreistagsinformationssystem im Internetauftritt des Landkreises öffentlich einsehbar.

Die pro Wohn- oder Nutzeinheit anfallende Grundgebühr ist leicht gesunken, die Gebühr für die Biotonne ist unverändert. Merklich gestiegen ist die Gebühr für den Restabfall. Hier bietet das seit dem 1.1.2026 geltende, leerungsabhängige Restabfallsystem eine Möglichkeit, die Kostensteigerung gering zu halten: Bei der Abfallfraktion Restmüll besteht für die Nutzerinnen und Nutzer der größte Gestaltungsspielraum durch bewussteres Verhalten, insbesondere durch Vermeidung und bessere Trennung von Abfällen. Bisher lagen mehr als 90% Prozent der Nutzerinnen und Nutzer mit Ihrer Tonne über der Mindestgröße - bei bis Ende des Jahres 2025 festen Leerungszahlen. Hier besteht also ein Einsparpotential. Das neue System bietet mehr Flexibilität und damit die Möglichkeit, durch Einsparung und weniger Leerungen die Kostensteigerung abzumildern oder sogar aufzufangen. Personen, die ihr Verhalten nicht optimieren und ihre Abfalltonne weiterhin z. B. alle 2 Wochen leeren lassen, werden mit dem neuen System wegen der gestiegenen Kosten merklich mehr bezahlen müssen als in den Vorjahren. So besteht ein Anreiz, Müll zu vermeiden und besser zu trennen. Diese Erfahrung haben andere Landkreise bereits gemacht, die schon länger mit einem leerungsabhängigen Restabfallsystem arbeiten. Vergleichbare Systeme gibt es seit vielen Jahren in vielen deutschen Städten und Landkreisen (z. B: auch in der Stadt Cuxhaven), wo sie sich bewährt haben.

Der aktuelle Gebührenbescheid berechnet

  • für die Nutzerinnen und Nutzer, die im vergangenen Jahr einen 2-wöchentlichen Leerungsrhythmus für ihre Tonne gewählt haben, für das Jahr 2026 zunächst 16 Leerungen als Vorauszahlung
  • für Nutzerinnen und Nutzer, die die im vergangenen Jahr einen 4-wöchentlichen Leerungsrhythmus für ihre Tonne gewählt haben, für das Jahr 2026 zunächst 8 Leerungen als Vorauszahlung.

Die Abrechnung erfolgt am Jahresende – wer mehr Leerungen in Anspruch genommen hat als vorausgezahlt, muss nachzahlen, wer weniger Leerungen genutzt hat, erhält eine Gutschrift. Diese Berechnung berücksichtigt die in vielen anderen Landkreisen beobachtete Entwicklung, dass mit der Einführung eines leerungsabhängigen Systems deutlich weniger Leerungen in Anspruch genommen werden, weil die Nutzerinnen und Nutzer das neue System verstanden haben und anwenden.
Wären die Leerungshäufigkeiten eins zu eins vom alten auf das neue, leerungsabhängige Restabfallsystem übertragen worden, wäre die Vorauszahlung in vielen Fällen zu hoch ausgefallen und die Nutzenden damit zu hoch belastet worden.

Gebühren und Behältergrößen

Maßgeblich für die Gebühren die für die Abfallentsorgung erhoben werden ist die Abfallgebührensatzung. Folgend haben wir eine Übersicht über die höhe der Gebühren für Sie zur Verfügung gestellt. 

Restabfall Mindestleerungsvolumen und Grundgebühr 2026

Preis pro Leerung 2026

Bioabfallgebühren und sonstige Gebühren 2026

Weitere detailierte Informationen zum leerungsabhängigen Gebührensystem des Landkreises Cuxhaven erhalten Sie unter: clvertrennen.landkreis-cuxhaven.de

Gebühren Anlieferung AVS-Hemmoor-Heeßel

Auf dieser Seite finden Sie eine Gebührenübersicht für private Anlieferungen auf der Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel, sowie die Möglichkeit die Preislisten für private Anlieferungen als auch für die sonstigen Herkunftsbereiche (gewerblich) als PDF herunterzuladen.

Anlieferungshinweise

Preisliste für private Anlieferungen PDF

Preisliste für sonstige Herkunftsbereiche PDF

Gebührenrechner

Sie möchten die Größe Ihres Behälters anpassen, dann finden Sie alle Ansprechpartner unseres Abfallserviceteams sowie alle notwendigen Formulare hier.